Jahrgang 
1894
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20 3. Anſchauungsmittel.

Der naturgeſchichtlichen Sammlung wurden geſchenkt: 1) Eine Anzahl Krabben, Einſiedlerkrebs, Muſcheln, Schnecken, Seeſterne, Seepferdchen,

von Herrn Oberlehrer Dr. Marx. 2) Ein vollſtändiges Weſpenneſt von Ed. Buſch IIl2. 3) Drei Bandwürmer in Spiritus von Lautz IIl12. 4) Ein Stück Korallen von Nickel IIl2.

5) Eine Pilzkoralle von Gaſtreich Ii. Angeſchafft wurde eine Sammlung einheimiſcher Vogeleier. Hch. Becker. Für den Zeichenunterricht: 21 Gipsmodelle.

VI. Stiftungen und Unterſtützungen.

Das Kuratorium hat gemäß ſeiner Befugnis armen und würdigen Schülern das Schuülgeld ent weder ganz oder zum Teil erlaſſen. Die Geſamtſumme der Erlaſſe reſp. Ermäßigungen belief ſich auf cira 10% der Soll⸗Einnahmen aus dem Schulgeld. Stiftungen beſitzt die Anſtalt zur Zeit immer noch keine. Ich kann daher hier an dieſer Stelle nur wiederholen, was ich ſchon ſeit einigen Jahren, leider bisher erfolglos, an dieſer Stelle bemerkt habe: das Kaiſer Wilhelms Gymnaſium iſt unter den Gymnaſien des preußiſchen Staates vielleicht das einzige, welches auch nicht über die kleinſte wohlthätige Stiftung zur Unterſtützung braver und talentvoller, aber armer Schüler verfügt. Andere Anſtalten haben mehr oder wenige reiche Fonds zu dieſem Zwecke und ſind ſo glücklich, von Zeit zu Zeit neue Stiftungen zu erhalten. Ich möchte alſo an dieſer Stelle nochmals den Wunſch aus⸗ ſprechen, daß auch für unſere ärmeren Schüler ſich bald edle Wohlthäter finden mögen, die dieſem gerade im Weſterwalde ſehr empfindlichen Mangel, abzuhelfen ſich entſchließen. Wer der erſte iſt, hat den ſchönſten Ruhm davon; iſt einmal ein Anfang gemacht, ſo läßt ſich hoffen, daß andere dem ſchönen Beiſpiel folgen werden.

VII. Mitteilungen an die Schüler und an deren Eltern.

Am Samstag den 17. März wird das Schuljahr geſchloſſen. Morgens um 8 Uhr wird in der Pfarrkirche für die katholiſchen Schüler ein Hochamt gehalten und darauf das Tedeum geſungen.

Das neue Schuljahr beginnt Mittwoch den 4. April. An dieſem Tage werden die neu eintretenden Schüler geprüft. Anmeldungen nimmt an den beiden vorhergehenden Tagen der Unter⸗ zeichnete im Gymnaſialgebäude entgegen. Schüler, die bereits einer anderen Anſtalt angehört haben, müſſen ein förmliches Abgangszeugnis vorlegen; einfache Schulzeugniſſe genügen nicht. Ebenſo ſind Impf⸗ reſp. Revaccinationsſcheine mitzubringen. Diejenigen Schüler, die an einem anderen Gym⸗ naſium oder an einem vollberechtigten Progymnaſium durch Konferenzbeſchluß in eine höhere Klaſſe verſetzt ſind, ſowie diejenigen, die in dieſelbe Klaſſe eintreten, der ſie bereits angehört haben, werden ohne Prüfung aufgenommen. Zur Aufnahme in die Sexta iſt das vollendete neunte Lebensjahr er⸗ forderlich. Die verlangten Vorkenntniſſe ſind 1) Fertigkeit im deutſchen ſinngemäßen Leſen und im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; 2) Fähigkeit, eine kurze Erzählung verſtändig zu wieder⸗ holen und ein deutſches Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuſchreiben; 3) Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen; 4) einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten des alten und neuen