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II. Mitteilungen aus den Verfügungen der vorgeſetzten Behörden.
Caſſel, 13. Februar 1893. In den Oſterferien ſoll ein naturwiſſenſchaftlich-erdkundlicher Ferien⸗ curſus in Göttingen abgehalten werden.
Caſſel, 23. Februar. Der diesjährige archäologiſche Feriencurſus für Lehrer höherer Schulen findet vom 23. bis 31. Mai in Bonn ſtatt.
Berlin, 9. März. Auch von nichtſtaatlichen höheren Lehranſtalten ſollen die neuen Schulgeldſätze zur Erhebung kommen und zwar in gleichmäßigem Betrage für alle Klaſſen.
Berlin, 19. März. Betr. die Einführung neuer Lehr⸗, Leſe⸗ und Üübungsbücher.
Caſſel, 20. März. Im Sommerhalbjahre iſt der Unterricht von 7 ½— 11 ½ und von 2 ½— 4 ½2 Uhr anzuſetzen, im Winterhalbjahr von 8 ½— 12 ½ und von 2 ½— 4 ½ Uhr.
Caſſel, 4. April. Die Herren Oberlehrer Schmitz, Wahle, Blömer und Lückenbach erhalten den Titel„Profeſſor.“
Caſſel, 1. Mai. Die 18. Generalverſammlung des Vereins von Lehrern höherer Schulen unſerer Provinz findet am 10. Mai in Homburg ſtatt.
Berlin, 10. Juli. An heißen Tagen(um 10 Uhr 250 Celſius) fällt Nachmittags der Unterricht aus.
Berlin, 10. Juli. Der Wechſel der Lehrbücher iſt auf das zuläſſig niedrigſte Maß zu beſchränken.
Berlin, 17. Juli. Für die Abſchlußprüfung in Unterſekunda ſind nur dann Gebühren zu erheben, wenn die betr. Schüler die Anſtalt verlaſſen.
Caſſel, 21. Auguſt. Dem Kuratorium wird der Entwurf zum Etat des Gymnaſiums für die Jahre 1894—97 zurückgeſandt, nachdem derſelbe auf Grund der beſtehenden Beſtimmungen ergänzt und abgeändert iſt.
Berlin, 6. September. Zu jedem Etatsentwurf für eine höhere Lehranſtalt iſt eine Berechnung über den Bedarf an Lehrkräften bei der Anſtalt beizufügen.
Berlin, 14. September. An den hygieniſchen Inſtituten der Univerſitäten Breslau, Königsberg, Kiel, Berlin und Marburg ſollen gelegentlich für Verwaltungsbeamte hygieniſche Kurſe eingerichtet werden. Die Ankündigung erfolgt durch die Preſſe. Den Lehrern der höheren Schulen wird die gelegentliche Be⸗ nutzung empfohlen.
Caſſel, 27, September. Die behufs Durchführung des neuen Normaletats bewilligten Zuſchüſſe ſind den damit bedachten nichtſtaatlichen höheren Schulen neben den alten Staatszuſchüſſen zu zahlen.
Caſſel, 30. September. Im Winterhalbjahre 1893/94 wird in der Zeit vom 13. November d. J. bis zum 3. Februar künftigen Jahres der Unterricht mit Rückſicht auf die Verhältniſſe des Tageslichts auf die Stunden von 8 ½— 12 Uhr und von 2—4 Uhr verlegt.
Caſſel, 13. November. Der mündliche Teil der Abſchlußprüfung(in Unterſekunda) iſt innerhalb der letzten Woche des betr. Schulhalbjahres anzuſetzen und vom Direktor zu leiten, wenn nicht der Königl. Provinzialſchulrat dieſe Prüfung ſelbſt abzuhalten gedenkt.
Caſſel, 23. November. Im Oktober/ Novemberheft des diesjährigen Centralblatts für die Unter⸗ richtsverwaltung S. 704 flg. ſteht ein Auszug aus dem Statut des Kaiſerlich deutſchen Archäologiſchen Inſtituts, der die mit demſelben verbundenen Reiſeſtipendien betrifft. Der§ 24a enthält eine neuerdings zu Gunſten der Lehrer an den öffentlichen Gymnaſien Deutſchlands getroffene Aenderung. Es kann jähr⸗ lich eins der vier mit dem Inſtitut verbundenen Reiſeſtipendien für klaſſiſche Archäologie im Betrage von 3000 Mk. an Gymnaſiallehrer vergeben werden. Geſuche ſind vor dem 1. Februar d. J. an die Central⸗ direktion des Archäolog. Inſtituts in Berlin einzuſenden.


