zu veranlaſſen. Dieſe kommen wohl in den untern Klaſſen noch gut voran; in den oberen aber bleiben ſie immer mehr zurück. Wirklich talentvolle Knaben dagegen ſchlagen ſich ſchon durch, wenn ſie brav und fleißig bleiben; für ſolche finden ſich ſchon Mittel, wenn auch die Eltern nicht viel zuſetzen können.
Zugleich füge ich für die hieſigen Hauswirte der Schüler die ausdrückliche Bemerkung hinzu, daß ſie verpflichtet ſind, das Lehrerkollegium in der Handhabung der Disziplin zu unterſtützen und auf die Beob⸗ achtung der Schulgeſetze von ſeitens der ihnen anvertrauten Schüler zu achten. Insbeſondere müſſen ſie dafür Sorge tragen, daß die Schüler die vorgeſchriebeue Arbeitszeit von 5—7 Uhr innehalten und zu ihren Studien verwenden, daß dieſelben im Winter nach 7 Uhr abends, im Sommer nach 8 reſp. 9 Uhr abends ohne vorherige Erlaubnis des Ordinarius das Haus nicht mehr verlaſſen, auch um dieſe Zeit keine Beſuche von anderen Schülern erhalten. Trinkgelage und lärmende Zuſammenkünfte auf den Zimmern der Schüler ſind unbedingt unterſagt; es muß darauf gehalten werden, daß überhaupt Sitte und An⸗ ſtand gewahrt bleibe. Die Hauswirte ſind verpflichtet, die etwa vorgekommenen Ungehörigkeiten dem Di⸗ rektor reſp. den Lehrern, wenn ſie die Schüler im Hauſe beſuchen, oder bei anderer Gelegenheit mitzu⸗ teilen, damit die Schule in den Stand geſetzt werde, rechtzeitig einzuſchreiten und die Schüler vor größeren Verirrungen und härteren Strafen zu bewahren. Wenn das Kind ertrunken iſt, hilft es nicht mehr, den Brunnen zuzudecken. Wenn in dieſer Beziehung die Hauswirte dem Lehrerkollegium treu zur Seite ſtehen, wird es uns leicht gelingen, den guten Ruf der Anſtalt, deren Blüte auch für das Gedeihen der Stadt ſo außerordentlich wichtig iſt, ungeſchmälert zu erhalten.
Der Gymnaſial⸗Direktor: Dr. Bernhard Werneke.


