Jahrgang 
1892
Einzelbild herunterladen

17

VI. Stiftungen und Unterſtützungen.

Das Kuratorium hat gemäß ſeiner Befugnis armen und würdigen Schülern das Schulgeld entweder ganz oder zum Teil erlaſſen. Die Geſamtſumme der Erlaſſe reſp. Ermäßigungen belief ſich auf circa 10% der Soll⸗Einnahmen aus dem Schulgeld. Stiftungen beſitzt die Anſtalt zur Zeit immer noch keine. Ich kann daher hier an dieſer Stelle nur wiederholen, was ich ſchon ſeit einigen Jahren, leider bisher erfolglos, an dieſer Stelle bemerkt habe: Das Kaiſer Wilhelms Gymnaſium iſt unter den Gymnaſien des preußiſchen Staates vielleicht das einzige, welches auch nicht über die kleinſte wohlthätige Stiftung zur Unterſtützung braver und talentvoller, aber armer Schüler verfügt. Andere Anſtalten haben mehr oder wenige reiche Fonds zu dieſem Zwecke und ſind ſo glücklich, von Zeit zu Zeit neue Stiftungen zu erhalten. Ich möchte alſo an dieſer Stelle nochmals den Wunſch ausſprechen, daß auch für unſere ärmeren Schüler ſich bald edle Wohlthäter finden mögen, die dieſem, gerade im Weſterwalde ſehr empfindlichen Mangel, ab⸗ zuhelfen ſich entſchließen. Wer der erſte iſt, hat den ſchönſten Ruhm davon; iſt einmal ein Anfang ge⸗ macht, ſo läßt ſich hoffen, daß andere dem ſchönen Beiſpiel folgen werden.

VII. Mitteilungen an die Schüler und an deren Eltern.

Am Donnerstag den 7. April wird das Schuljahr geſchloſſen. Morgens um 8 Uhr wird in der Pfarrkirche für die katholiſchen Schüler ein Hochamt gehalten und darauf das Tedeum geſungen.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 25. April. An dieſem Tage werden die neu eintretenden Schüler geprüft. Anmeldungen nimmt an den beiden vorhergehenden Tagen der Unterzeichnete im Gym⸗ naſialgebäude entgegen. Schüler, die bereits einer anderen Anſtalt angehört haben, müſſen ein förmliches Abgangszeugnis vorlegen; einfache Schulzeugniſſe genügen nicht. Ebenſo ſind Impf⸗ reſp. Revaccinations⸗ ſcheine mitzubringen. Diejenigen Schüler, die an einem anderen Gymnaſium oder an einem vollberechtigten Progymnaſium durch Konferenzbeſchluß in eine höhere Klaſſe verſetzt ſind, ſowie diejenigen, die in dieſelbe Klaſſe eintreten, der ſie bereits angehört haben, werden ohne Prüfung aufgenommen. Zur Aufnahme in die Sexta iſt das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. Die verlangten Vorkenntniſſe ſind 1) Fertigkeit im deutſchen ſinngemäßen Leſen und im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; 2) Fähigkeit, eine kurze Erzählung verſtändig zu wiederholen und ein deutſches Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzu⸗ ſchreiben; 3) Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen; 4) einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten des alten und des neuen Teſtamentes. Vorkenntniſſe im Latein ſind für Sexta nicht not⸗ wendig, ja nicht einmal erwünſcht. Die Herren Geiſtlichen und ſonſtige Lehrer, welche vorkommenden Falls Schüler zur Aufnahme in das hieſige Gymnaſium vorbereiten, erſuche ich, im Intereſſe ſowohl ihrer Zöglinge wie unſerer Anſtalt, ſich bei ihrem Unterricht der hier eingeführten Lehr⸗ und Übungsbücher zu bedienen und ſich überhaupt an den Gang des Gymnaſialunterrichts, wie er aus den Progammen leicht erſichtlich iſt, anzuſchließen. Erforderlichen Falles ſtehen Programme gerne zu Dienſte. An die Eltern reſp. Vormünder unſerer Schüler richte ich ganz ergebenſt die Bitte, doch in allen Fällen, wo ſie eines Rates oder einer Aufklärung ſeitens der Schule bedürfen, ſich direkt, ſei es perſönlich oder ſchriftlich an mich zu wenden. Selbſtredend iſt es meine Pflicht, nach beſten Kräften Rat und Belehrung zu erteilen. Es wird ausdrücklich bemerkt, daß für die Wahl der Wohnung die vorherige Genehmigung des Direktors erforderlich iſt.

Ich möchte auch davor warnen, mittelloſe Knaben, die in der Elementarſchule vielleicht durch ein gutes Gedächtnis ſich ausgezeichnet haben, aber doch keine hervorragende Verſtandeskraft beſitzen, zum Studium