Jahrgang 
1886
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teils in Umriſſen, teils ſchattiert nach Vorlegblättern. 2 St. Sexta: Die Elemente der Formen⸗ lehre, übung der geraden Linie in ihrer Zuſammenſetzung zu geometriſchen Figuren, nach Vorzeich⸗ nung an der Tafel, aus Domſchkes Freihandzeichnen, Abteilung I und II. 2 St. Für die üb⸗ rigen Klaſſen iſt der Unterricht fakultativ. Es kamen zur Ausführung: Köpfe, Landſchaften, Blumen und Ornamente, teilweiſe mit Anwendung von Kreide und Waſſerfarben. Im Sommerſemeſter be⸗ teiligten ſich 17 Schüler an dem Unterrichte, im Winterſemeſter 27 Schüler. 2 St. Seck.

d) Schreiben: Quinta und Sexta komb. Die deutſche, lateiniſche und griechiſche Schrift. 2 St. Seck.

II. WMitteilungen aus den Verfügungen der vorgeſetzten Behörden.

Caſſel, 12. Mai 1885. Vom Herrn Miniſter der geiſtlichen pp. Angelegenheiten erhält die Bibliothek die Karte und die Beſchreibung der Ebene von Troja von Prof. Dr. Forchhammer in Kiel zum Geſchenk.

Caſſel, 2. Juni 1885. Es wird zur Förderung der pädagogiſchen und didaktiſchen Ausbildung der Kandidaten des höheren Schulamts in Caſſel ein pädagogiſches Seminar errichtet. Die Leitung desſelben iſt dem Königl. Provinzial⸗Schulrat Dr. Lahmeyer übertragen.

Caſſel, 15. Juni 1885. Auf den der Behörde eingereichten Abſchriften von Prüfungszeugniſſen iſt die Höhe des kaſſierten Stempels anzugeben. Bei anderen Abſchriften iſt ein Stempel von 1,50 zu kaſſieren. 3

Caſſel, 15. Juli 1885. Gemäß einer Miniſterialverfügung fällt fortan die Reviſion der Abi⸗ turienten⸗Prüfungs⸗Arbeiten durch die Wiſſenſchaftl. Prüfungskommiſſion fort.

Caſſel, 22. Juli 1885. Es wird ein Ferienhoſpiz für erkrankte Schüler auf der Inſel Lang⸗

noog errichtet; die Penſion für einen vierwöchentlichen Aufenthalt beläuft ſich auf 100.

Caſſel, 24. Juli 1885. Es wird eine Miniſterialverfügung mitgeteilt, welche die Form der Zeugniſſe für die nachträglich an einem Gymnaſium geprüften Realgymnaſialabiturienten feſtſetzt.

Caſſel, 24. Juli 1885. Mitteilung einer Miniſterialverfügung, welche beſtimmt, daß das Zeugnis der wiſſenſchaftlichen Reife für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt nur durch einjährigen Beſuch der Sekunda(entweder der Unter- oder Oberſekunda) erworben werden kann.

Caſſel, 12. Auguſt 1885. Falls die Schule wegen anſteckender Krankheiten geſchloſſen werden muß, hat der Königl. Landrat und das Kuratorium mitzuwirken.

Caſſel, 21. November 1885. Es wird mitgeteilt, welches Ergebnis die auf miniſterielle An⸗ ordnung angeſtellte Ermittelung über die Zahl der ſchwerhörigen Schüler gehabt hat, und eine be⸗ ſondere Berückſichtigung der Schwerhörigen anbefohlen.

Caſſel, 7. December 1885. Es wird Bericht über die Dauer und die Koſten der Turnausflüge, die die Schüler in den 3 letzten Jahren gemacht haben, verlangt.

Caſſel, 14. December 1885. Anordnung eines am erſten Tage nach den Weihnachtsferien abzuhaltenden Schulfeſtes zur Feier des Regierungsjubiläums Sr. Majeſtät des Kaiſers.

Caſſel, 9. Februar 1886. Der Herr Miniſter verzichtet auf weitere Änderungen in dem ein⸗ geſandten Entwurf des Statuts für das Kaiſer Wilhelms Gymnaſium und der Inſtruktion für das Kuratorium und verlangt Einſendung der Abſchriften.