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Hiſtoriſcher Handatlas, Leipzig bei Bibliographiſches Inſtitut.— Pflugk⸗Harttung, Die Geſchichte der Befreiungskriege, Berlin bei Patria.— Quellenbuch zur Geſchichte des deutſchen Mittelalters, Leipzig bei Dyk.— Seidenberger, Deutſche Bürgerkunde, Gießen bei Roth.— Schmuck, Der Turn⸗ unterricht für die männliche Jugend, Mainz bei Schneider.— Verſchiedene Bändchen von: Samm⸗ lung Göſchen, Leipzig bei Göſchen.— Aus Natur und Geiſteswelt, Leipzig bei Teubner.— Herre, Wiſſenſchaft und Bildung, Leipzig bei Quelle und Meyer.— Hausbücherei der deutſchen Dichter Gedächtnis⸗Stiftung, Hamburg⸗Großborſtel.— Neue deutſche Jugendbücher, Langenſalza bei Beltz.— Neuere Dichter für die ſtudierende Jugend, Leipzig bei Manz.— Erlebtes und Erſchautes, Leipzig bei Voigtländer.— Heim und Herd, Lahr bei Schauenburg.— Gellert, Deutſchlands Jugend, Torgauer Druck⸗ und Verlagshaus.— Jung Deutſchland, Jugendbibliothek und Aus unſerer Väter Tagen, Dresden bei Köhler.— Kotzde, Deutſches Jugendbuch, Mainz bei Scholz.
3. Sonſtige Erwerbungen im Jaſire 1912.
Nieman⸗Sternſtein, Pflanzenanatomiſche Tafeln, Magdeburg bei Creutz.— Schröder und Kuhl, Biologiſche Wandtafeln zur Tierkunde, Berlin bei Parey.— Baldamus, Geſchichtskarte von Deutſchland 911—1125, Gäbler, Vereinigte Staaten von N. A., politiſch und Opel, Wandkarte zur Wirtſchaftskunde von Europa, Leipzig bei Lang.— Hattemer, Wandkarte zur Entwicklungsge⸗
ſchichte Heſſens.—
VI. Bekanntmachungen und Ilitteilungen an die Eltern.
Nach einer Verordnung Großh. Miniſteriums ſoll den Eltern aller Schüler zu Anfang eines jeden Halbjahres bekannt gegeben werden, an welchen Wochentagen ſich die Hefte mit den beurteilten ſchriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden, damit die Eltern von den Fortſchritten ihrer Kinder durch Einſicht in deren ſchriftliche Leiſtungen fortlaufend Kenntnis nehmen können. Auf der erſten Seite der Hefte für die Klaſſenarbeiten, die in beſtimmten Zwiſchenräumen geſchrieben werden, ſind die Wochentage angegeben, an denen die Arbeit geſchrieben und den Schü⸗ lern zenſiert zurückgegeben werden ſoll.
Der Lehrerrat kann bis zu 5% der letztjährigen durchſchnittlichen Schülerzahl der Real⸗ ſchule Freiſtellen in ganzen oder ſog. halben Stellen vergeben. Solche Befreiungen von der Ent⸗ richtung des Schulgeldes werden immer nur für ein Jahr bewilligt und ſetzen gute Befähigung, tüch⸗ tiges Streben und tadelfreies Betragen des Schülers voraus. Die Geſuche, die auch von den ſeit⸗ herigen Inhabern erneuert werden müſſen, ſind vor dem 10. Mai dieſes Jahres an die Direktion zu richten.
Wir ſehen uns veranlaßt, immer wieder darauf hinzuweiſen, daß der fakultative Latein⸗ unterricht in Klaſſe VI beginnt. In dieſe Klaſſe ſollen die Schüler mit dem neunten Lebensjahre eintreten. Die Eltern der Schüler, die an dem Lateinunterricht teilnehmen ſollen, erſuchen wir, uns ſolches mündlich oder ſchriftlich mitteilen zu wollen. Wenn Schüler der Klaſſe IIb ſpäter auf die Oberrealſchule übertreten und dort am Lateinunterricht, der in Klaſſe II b beginnt, teilnehmen ſollen, ſo wollen die Eltern uns zu Beginn des Schuljahres davon perſönlich Mitteilung machen.
Seit Oſtern 1907 wird unſere Realſchule auch von Mädchen beſucht, jedoch bedarf die Auf⸗ nahme eines Mädchens der beſonderen Genehmigung des Großh. Miniſteriums. Das Schulgeld iſt für Knaben und Mädchen gleich hoch, auch wird den letzteren jetzt die Vergünſtigung gewährt, daß das zweite Kind einer Familie zwei Drittel, das dritte und die folgenden die Hälfte des eigentlichen Schulgeldbetrages entrichten, wenn an dem Orte der Schule keine für den Beſuch der Mädchen be⸗ ſtimmte höhere Mädchenſchule oder höhere Bürgerſchule vorhanden iſt..
Seit dem 1. April 1910 beträgt das Schulgeld für die Schüler der Klaſſen VI bis II b 130 Mk. und für die Schüler der Klaſſe IIa 150 Mk. jährlich. Bei nichtheſſiſchen Schülern er⸗ höht ſich das Schulgeld um 20 Mk. jährlich.
Großh. Miniſterium verfügte am 24. April 1911:„Um bei dem ungeſunden Andrang zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht gewachſene Schüler vor ſpäteren Enttäu⸗ ſchungen zu ſchützen und um ſie rechtzeitig den Uebergang zu einem ihrer anders gearteten Veran⸗


