Jahrgang 
1912
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Wir glauben hier nochmals darauf hinweiſen zu ſollen, daß für die Beurteilung des Be⸗ tragens der Schüler die fünfſtufige Skala gilt mit den Noten:ſehr gut, gut, im ganzen gut, nicht ohne Tadel, tadelhaft, und daß eine Note für den Fleiß nur in dem Zeugnis über die wiſſen⸗ ſchaftliche Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt erteilt wird.

Die auswärtigen Schüler, die ſich vor und nach dem Unterricht im Schulgebäude aufhalten, hatten für die Schüler der oberen Zent Göbel(Klaſſe II a), Müller(Klaſſe II a), für die Schüler der unteren Zent Hofferberth(Klaſſe IIb), Schäfer(Klaſſe II b) als Aufſeher gewählt. Dieſe Schüler haben wie ihre vorgenannten Aufſicht führenden Kameraden auf gute Zucht und Ordnung geſehen.

Den Eltern unſerer auswärtigen Schüler empfehlen wir, ſich von ihren Kindern über alle Zahlungen, die dieſe in ihrem Auftrage leiſten, Quittung bringen zu laſſen, damit nicht Schüler das ihnen zu einem beſtimmten Zweck übergebene Geld für Näſchereien oder gar unnütze Anſchaf⸗ fungen verwenden.

Noch ſagen wir allen denen Dank, die im Laufe dieſes Schuljahres unſeren Sammlungen Geſchenke überwieſen; wir wollen hier nur anführen eine prächtige Sammlung von Inſekten aus Oſtafrika, die Haut einer Klapperſchlange aus Amerika und mehrere Bücher und andere Werke, die verſchiedene Verlagsbuchhandlungen uns zuſandten.

An den Schultagen iſt der Direktor oder ein Vertreter morgens von 1012 Uhr im Schul⸗ gebäude in Schulangelegenheiten zu ſprechen.

V. Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die mit ihr verbundene Vorſchule.

Anmeldungen zur Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die 1. und 2. Abteilung der Vorſchule für das neue Schuljahr nimmt der Direktor Samstag den 30. März vor⸗ mittags von 10 Uhr an in ſeinem Amtszimmer im Realſchulgebäude entgegen. Die Prüfung der neu eintretenden Kinder findet Montag den 15. April vormittags von 9 Ühr an ſeatt.

Jedes Kind hat bei ſeiner Anmeldung ein Entlaſſungszeugnis aus der früher beſuchten Schule, den Geburtsſchein mit unterſtrichenem Rufnamen, die Beſcheinigung der erſten Impfung und, wenn es das 12. Lebensjahr überſchritten hat, die Beſcheinigung der zweiten Impfung vorzulegen.

Der Unterricht beginnt Dienstag den 16. April vormittags 9 Uhr.

Nach dem Lehrplan für die Realſchulen des Großherzogtums Heſſen vom Jahre 1899 nehmen dieſe Anſtalten in die unterſte Klaſſe(Sexta) Kinder auf, die das neunte Lebensjahr vollendet haben. Doch können bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife auch ſolche Kinder aufgenommen werden, die ſpäteſtens bis zum nächſten 30. September das neunte Lebensjahr vollenden.

Bei dem Eintritt in die unterſte Klaſſe(Sexta) ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:

a. Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen.(Die in

die Lateinabteilung eintretenden Kinder müſſen außerdem die Fähigkeit nachweiſen, Lateiniſch zu ſchreiben und zu leſen);

b. ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vor⸗

kommenden Wörter;

c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur

der Haupttempora;

d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

Großherzogliche Direktion der Realſchule Dr. Gerhard.