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Nach Verfügung Großh. Miniſteriums iſt das Urteil über das Betragen der Schüler durch die fünfſtufige Skala:„ſehr gut, gut, im ganzen gut, nicht ohne Tadel, tadelhaft“ auszudrücken, dagegen iſt eine Fleißnote in den Schul⸗ und Abgangszeugniſſen mit Ausnahme des Zeugniſſes über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt nicht mehr zu erteilen.
Die auswärtigen Schüler, die ſich vor und nach dem Unterricht im Schulgebäude aufhalten, hatten für die Schüler der oberen Zent H. Seip(Klaſſe II a), Reis(Klaſſe II b), für die Schüler der unteren Zent M. Schäfer(Klaſſe II a), Roß(Klaſſe II b) als Aufſeher gewählt. Wie ihre Aufſicht führenden Kameraden in den vorhergehenden Jahren haben auch dieſe Schüler auf gute Zucht und Ordnung geſehen.
Den Eltern unſerer auswärtigen Schüler, die hier in Privathäuſern das Mittageſſen ein⸗ nehmen, empfehlen wir, die Rechuung darüber ſelbſt begleichen zu wollen, weil nach unſeren Beob⸗ achtungen bisweilen Schüler das ihnen von den Eltern für das Mittageſſen täglich übergebene Geld für Näſchereien oder unnötige Anſchaffungen verwenden.
Noch ſagen wir allen denen Dank, die im Laufe dieſes Schuljahres beſonderes Intereſſe für unſere Anſtalt dadurch zeigten, daß ſie unſeren Sammlungen Geſchenke überwieſen; wir wollen hier nur anführen den erſten Band der„Gewerblichen Materialkunde“ von Dr. Krais;„Schaffen und Schauen“, ein Führer ins Leben, das der Teubnerſche Verlag ſeinem hundertſten Jahreskatalog nebſt einer Geſchichte des Verlags von 1811—1911 beifügte, und mehrere Bücher und andere Werke, die verſchiedene Verlagsbuchhandlungen uns zuſandten.
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V. Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die mit ihr verbundene Vorſchule.
Anmeldungen zur Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die Vorſchule für das neue Schuljahr nimmt der Direktor Samstag den§. April vormittags von 9 Uhr an in ſeinem Amtszimmer im Realſchulgebäude entgegen. Die Prüfung der neu eintretenden Kinder findet Montag den 24. April vormittags von 9 Uhr an ſtatt.
Jedes Kind hat bei ſeiner Anmeldung ein Entlaſſungszeugnis aus der früher beſuchten Schule, den Geburtsſchein mit unterſtrichenem Rufnamen, die Beſcheinigung der erſten Impfung und, wenn es das 12. Lebensjahr überſchritten hat, die Beſcheinigung der zweiten Impfung vorzulegen.
Der Unterricht beginnt Dienstag den 25. April vormittags 9 Uhr.
Nach dem Lehrplan für die Realſchulen des Großherzogtums Heſſen vom Jahre 1899 nehmen dieſe Anſtalten in die unterſte Klaſſe(Sexta) Kinder auf, die das neunte Lebensjahr vollendet haben. Doch können bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife auch ſolche Kinder aufgenommen werden, die ſpäteſtens bis zum nächſten 30. September das neunte Lebensjahr vollenden.
Bei dem Eintritt in die unterſte Klaſſe(Sexta) ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:
a. Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen.(Die in
die Lateinabteilung eintretenden Kinder müſſen außerdem die Fähigkeit nachweiſen, Lateiniſch zu ſchreiben und zu leſen);.
b. ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vor⸗
kommenden Wörter;
c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur
der Haupttempora;.
d. Keuntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
In die mit der Realſchule verbundene Vorſchule(1.—3. Schuljahr) werden in der Regel nur im Frühjahr Kinder aufgenommen, die bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollenden.
Großherzogliche Direktion der Realſchule Dr. Gerhard.


