Jahrgang 
1911
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nannt. Von Herbſt 1910 ab übernahm Aſſeſſor Ihrig eine Lehrerſtelle an der höheren Mädchen⸗ ſchule zu Neunkirchen im Rheinland.

Durch Verfügung Großh. Miniſteriums wurde der Lehramtsreferendar Adam Schnellbacher aus Höchſt i. O. mit Beginn des Schuljahres 1910 unſerer Anſtalt zur Fortſetzung ſeines Vorbe⸗ reitungsdienſtes überwieſen; er trat aber erſt nach der Beendigung einer militäriſchen Uebung am 25. Mai 1910 in unſere Schule ein.

Nach Verfügung Großh. Miniſteriums übernimmt Herr Pfarrkandidat Dr. Bingel, der zum Vikar des beurlaubten Herrn Oberpfarrers Bernbeck beſtellt iſt, vom 16. Januar 1911 ab vertre⸗ tungsweiſe den evangeliſchen Religionsunterricht in der Klaſſe IIIa.

Am 17. Februar 1911 beſichtigte der Großh. Turninſpektor Herr Schulrat Schmuck das Turnen in allen Klaſſen unſerer Anſtalt.

An dem wahlfreien Unterricht in der Stenographie nach dem Syſtem Gabelsberger nahmen 19 Schüler der Klaſſen II a IIIb und an dem Handfertigkeitsunterricht im Anſchluß an die Phyſik 8 Schüler der Klaſſen II a IIIa teil.

Am 27. Mai machten die Schüler aller Klaſſen Ausflüge in die Umgebung Michelſtadts; am 2. September führten die Schüler der Klaſſe IIa eine Radfahrt über Eulbach, Hainhaus, Laudenbach, Klingenberg und durch das Mümlingtal zurück aus, die Schüler der Klaſſe II b beſich⸗ tigten das Erbacher Schloß, die Schüler der anderen Klaſſen machten Ausflüge mit den Zielen Zwingenberg a. N., Breuberg⸗Otzberg und näher gelegenen Orten. Am 12., 17. und 31. Januar beſuchten die Schüler aller Klaſſen mittags die Eisbahn. Zum Spielen außerhalb der Schulzeit wurde unſer Schulhof viel benutzt. Am Baden und Schwimmen an unſerem Badehäuschen auf dem Anweſen der Herren Fabrikanten Rexroth beteiligten ſich die Schüler während der Sommermonate, ſoweit es die Witterung geſtattete. Dem Schüler Kolb der Klaſſe IIb war die Aufſicht anvertraut. Abgeſehen von zahlreichen Erkrankungen an Maſern bei den Schülern der Vorſchule im November war der Geſundheitszuſtand bei Schülern und Lehrern in dieſem Jahre befriedigend.

Nach einer Verordnung Großherzoglichen Miniſteriums ſoll den Eltern aller Schüler zu Anfang eines jeden Halbjahres bekannt gegeben werden, an welchen Wochentagen ſich die Hefte mit den verbeſſerten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden, damit die Eltern von den Fortſchritten ihrer Kinder durch Einſicht in deren ſchriftliche Leiſtungen fortlaufend Kenntnis nehmen können. Auf der erſten Seite der Hefte für die Klaſſenarbeiten, die in beſtimmten Zwiſchenräumen geſchrieben werden, ſind die Wochentage angegeben, an denen die Arbeit geſchrieben und den Schülern zenſiert zurückgegeben werden ſoll.

Der Lehrerrat kann bis zu 5% der letztjährigen durchſchnittlichen Schülerzahl der Real⸗ ſchule Freiſtellen in ganzen oder ſog. halben Stellen vergeben. Solche Befreiungen von der Ent⸗ richtung des Schulgeldes werden immer nur für ein Jahr bewilligt und ſetzen gute Befähigung, tüch⸗ tiges Streben und tadelfreies Betragen des Schülers voraus. Die Geſuche, die auch von den ſeit⸗ her gen Inhabern erneuert werden müſſen, ſind vor dem 10. Mai dieſes Jahres an die Direktion zu richten.*

Wir ſehen uns veranlaßt, immer wieder darauf hinzuweiſen, daß der fakultative Latein⸗ unterricht in Klaſſe VI beginnt. In dieſe Klaſſe ſollen die Schüler mit dem neunten Lebensjahre eintreten. Die Eltern der Schüler, die an dem Lateinunterricht teilnehmen ſollen, erſuchen wir, uns ſolches mündlich oder ſchriftlich mitteilen zu wollen. Wenn Schüler der Klaſſe II b ſpäter auf die Oberrealſchule übertreten und dort am Lateinunterricht, der in Klaſſe II b beginnt, teilnehmen ſollen, ſo wollen die Eltern uns zu Beginn des Schuljahres davon perſönlich Mitteilung machen.

Seit Oſtern 1907 wird unſere Realſchule auch von Mädchen beſucht, jedoch bedarf die Auf⸗ nahme eines Mädchens der beſonderen Genehmigung des Großherzoglichen Miniſteriums. Das Schul⸗ geld iſt für Knaben nnd Mädchen gleich hoch, auch wird den letzteren vom Beginn des Schuljahres 1911 ab die Vergünſtigung gewährt, daß das zweite Kind einer Familie zwei Drittel, das dritte und die folgenden die Hälfte des eigentlichen Schulgeldbetrages entrichten, wenn an dem Orte der Schulerkainerſür den Beſuch der Mädchen beſtimmte höhere Mädchenſchule oder höhere Bürgerſchule vorhanden iſt.

Seit dem 1. April 1910 beträgt das Schulgeld für die Schüler unſerer Vorſchule 120 Mk., für die Schüler der Klaſſen VI bis IIb 130 Mk. und für die Schüler der Klaſſe IIa 150 Mk. jährlich. Bei nichtheſſiſchen Schülern erhöht ſich das Schulgeld um 20 Mk.