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ginnt. In dieſe Klaſſe ſollen die Schüler mit dem neunten Lebensjahre eintreten. Die Eltern der Schüler, die an dem Lateinunterricht teilnehmen ſollen, erſuchen wir, uns ſolches mündlich oder ſchriftlich mitteilen zu wollen.
Seit Oſtern 1907 wird unſere Realſchule auch von Mädchen beſucht, jedoch bedarf die Auf⸗ nahme eines Mädchens der beſonderen Genehmigung des Großherzoglichen Miniſteriums.
Das Schulgeld iſt für Knaben und Mädchen gleich hoch, nur wird den letzteren nicht die Vergünſtigung gewährt, daß das zweite Kind einer Familie zwei Drittel, das dritte und die folgenden die Hälfte des eigentlichen Schulgeldbetrages entrichten.
Den Eltern unſerer auswärtigen Schüler, die hier in Privathäuſern das Mittageſſen ein⸗ nehmen, empfehlen wir, die Rechnung darüber ſelbſt begleichen zu wollen, weil nach unſeren Be⸗ obachtungen bisweilen Schüler das ihnen von den Eltern für das Mittageſſen täglich übergebene Geld für Näſchereien oder unnötige Anſchaffungen verwenden. Hierdurch würde das Elternhaus uns auch weſentlich im Kampfe gegen die Schundliteratur unterſtützen, deren verderbliche Einwirkung auf unſere Jugend nur durch die gemeinſame Ueberwachung der Schüler durch Eltern und Lehrer mit Erfolg bekämpft werden kann.
V. Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die mit ihr verbundene Vorſchule.
Anmeldungen zur Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die Vorſchule für das neue Schuljahr nimmt der Direktor Samstag den 17. April vormittags von 9 Uhr an in ſeinem Amtszimmer im Realſchulgebäude entgegen. Die Prüfung der neu eintretenden Kinder findet Montag den 19. April vormittags von 9 Uhr an ſteatt.
Jedes Kind hat bei ſeiner Anmeldung ein Entlaſſungszeugnis aus der früher beſuchten Schule, den Geburtsſchein mit unterſtrichenem Rufnamen, die Beſcheinigung der erſten Impfung und, wenn es das 12. Lebensjahr überſchritten hat, die Beſcheinigung der zweiten Impfung vorzulegen.
Der Unterricht beginnt Dieustag den 20. April vormittags 9 Uhr.
Nach dem Lehrplan für die Realſchulen des Großherzogtums Heſſen vom Jahre 1899 nehmen dieſe Anſtalten in die unterſte Klaſſe(Sexta) Kinder auf, die das neunte Lebensjahr vollendet haben. Doch können bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife auch ſolche Kinder aufgenommen werden, die ſpäteſtens bis zum nächſten 30. September das neunte Lebensjahr vollenden.
Bei dem Eintritt in die unterſte Klaſſe(Sexta) ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:
a. Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen.(Die in
die Lateinabteilung eintretenden Kinder müſſen außerdem die Fähigkeit nachweiſen, Lateiniſch zu ſchreiben und zu leſen);
b. ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vor⸗
kommenden Wörter;
c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur
der Haupttempora;
d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
In die mit der Realſchule verbundene Vorſchule(1.—3. Schuljahr) werden in der Regel nur im Frühjahr Kinder aufgenommen, die bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollenden.
Großherzogliche Direktion der Realſchule Dr. Gerhard.


