Jahrgang 
1909
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Am 18. März 1909 beſtanden vier Schüler der Klaſſe IIb die fakultative Abſchlußprüfung; dieſer Prüfung wohnte Herr Oberſchulrat Block als Regierungsvertreter bei.

Der Geburtstag Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs wurde öffentlich in Schmerkers Gartenſaal durch Vortrag der MärchendichtungBeim Ratteufänger im Zauberberge von Frida Schanz, komponiert von C. Attenhofer, gefeiert. Die Klavierbegleitung und die geſanglichen Einzel⸗ vorträge übernahmen zwei Schülerinnen und der Lehrer des Geſangs. Die Feſtrede hielt Oberlehrer Rouge. Der Geburtstag Sr. Majeſtät des Kaiſers wurde im Kreiſe der Schule gefeiert; die Feſt⸗ rede hielt Oberlehrer Liebrich.

Durch Allerhöchſtes Dekret vom 25. November 1908 wird dem Direktor Dr. Gerhard der Charakter als Geheimer Schulrat erteilt.

An dem fakultativen Unterricht in Stenographie, der nach dem Syſtem Gabelsberger in zwei Stunden wöchentlich erteilt wurde, nahmen 23 Schüler der Klaſſe II a III a, und au dem fakultativen Handfertigkeitsunterricht, der im Anſchluß au die Phyſik in drei Stunden wöchentlich erteilt wurde, 10 Schüler aus den Klaſſen II a und II b teil.

Um den Tertien während des Winterhalbjahres je eine getrennte Turnſtunde zu gewinnen, gab Oberlehrer Liebrich das Turnen in Klaſſe V an Reallehrer Olt, dieſer die Erdkunde in Klaſſe V an Oberlehrer Wahl, und dieſer die Geſchichte in Klaſſe 1IIIb an Oberlehrer Rouge ab.

Der Geſundheitszuſtand war bei Schülern und Lehrern im allgemeinen gut.

Der als Erſatz für die monatlichen halbtägigen Spaziergänge am 12. Mai ausgeführte Tagesausflug hatte teils die Umgebung Michelſtadts, teils entferntere Orte am Neckar und Main zum Ziele. Am 2. September konnten des ſchlechten Wetters wegen die Spiele und Ausflüge nicht ausgeführt werden; an ihre Stelle traten Schulfeiern für die Klaſſen II a IIIb und IV VII. Am 2. Februar fuhren die Schüler unter Aufſicht der Lehrer mittags am Galgenberg Schlitten.

Zum Spielen außerhalb der Schulzeit wurde meiſt der Schulhof benutzt. Am Baden und Schwimmen an unſerem Badehäuschen auf dem Anweſen der Herren Fabrikanten Rexroth beteiligten ſich die Schüler während der Sommermonate ſehr eifrig.

Für die an unſerem Schulgebäude ausgeführten Arbeiten ſagen wir den Vertretern der Ge⸗ meinde beſten Dank. Auch danken wir den Buchhandlungen, die Bücher und andere Erſcheinungen ihres Verlags an uns einſandten, oder uns Freiexemplare für weniger bemittelte Schüler überwieſen, ſowie allen denen, die im Laufe dieſes Schuljahres beſonderes Intereſſe für unſere Anſtalt dadurch zeigten, daß ſie unſeren Sammlungen Geſchenke überwieſen; wir wollen nur anführen die gegerbte Het eines Nil⸗Krokodils und eine große Zahl von Käfern und Schmetterlingen aus Deutſch⸗Oſt⸗ afrika.

Nach einer Verordnung Großherzoglichen Miniſteriums ſoll den Eltern aller Schüler zu

Anfang eines jeden Halbjahres bekannt gegeben werden, an welchen Wochentagen ſich die Hefte mit den verbeſſerten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden, damit die Eltern von den Fortſchritten ihrer Kinder durch Einſicht in deren ſchriftliche Leiſtungen fortlaufend Kenntnis nehmen können. Auf der erſten Seite der Hefte für die Klaſſenarbeiten, die in beſtimmten Zwiſchenräumen geſchrieben werden, ſind die Wochentage angegeben, an denen die Arbeit geſchrieben und den Schülern zenſiert zurückgegeben werden ſoll. . Wiederholt wurde uns von Eltern der Wunſch geäußert, es möchten ihnen, wie früher üblich, ungenügende ſchriftliche Arbeiten ihrer Kinder zur Unterſchrift vorgelegt werden. Wir ſind bereit, ſolches auch im nächſten Schuljahre zu tun, wenn uns dieſer Wunſch von Eltern unſerer Schüler perſönlich ausgeſprochen wird.

Der Lehrerrat kann bis zu 5% der letztjährigen durchſchnittlichen Schülerzahl der Real⸗ ſchule Freiſtellen in ganzen oder ſog. halben Stellen vergeben. Solche Befreiungen von der Ent⸗ richtung des Schulgeldes werden immer nur für ein Jahr bewilligt und ſetzen gute Befähigung, tüch⸗ tiges Streben und tadelfreies Betragen des Schülers voraus. Die Geſuche, die auch von den ſeit⸗ zirien Inhabern erneuert werden müſſen, ſind vor dem 10. Mai dieſes Jahres an die Direktion zu richten.

Wir ſehen uns veranlaßt, immer wieder darauf hinzuweiſen, daß der fakultative Latein⸗ unterricht, der an unſerer Anſtalt in den unteren Klaſſen nach dem Lehrplane eines Gymnaſiums, in den Klaſſen III b II a nach dem Lehrplane eines Realgymnaſiums erteilt wird, in Klaſſe VI be⸗