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V. Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die mit ihr verbundene Vorſchule.
Anmeldungen zur Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die Vorſchule für das neue Schuljahr nimmt der Direktor Samstag den 25. April vormittags von 9 Uhr an in ſeinem Amtszimmer im Realſchulgebäude entgegen. Die Prüfung der neu eintretenden Kinder findet Montag den 27. April vormittags von 9 Uhr an ſetatt.
Jedes Kind hat bei ſeiner Anmeldung ein Entlaſſungszeugnis aus der früher beſuchten Schule, den Geburtsſchein mit unterſtrichenem Rufnamen, die Beſcheinigung der erſten Impfung und, wenn es das 12. Lebensjahr überſchritten hat, die Beſcheinigung der zweiten Impfung vorzulegen.
Der Unterricht beginnt Dienstag den 28. April vormittags 9 Uhr.
Nach dem Lehrplan für die Realſchulen des Großherzogtums Heſſen vom Jahre 1899 nehmen dieſe Anſtalten in die unterſte Klaſſe(Sexta) Kinder auf, die das neunte Lebensjahr vollendet haben. Doch können bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife auch ſolche Kinder aufgenommen werden, die ſpäteſtens bis zum nächſten 30. September das neunte Lebensjahr vollenden.
Bei dem Eintritt in die unterſte Klaſſe(Sexta) ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:
a. Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen.(Die in
die Lateinabteilung eintretenden Kinder müſſen außerdem die Fähigkeit nachweiſen, Lateiniſch zu ſchreiben und zu leſen);
b. ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vor⸗
kommenden Wörter;
c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur
der Haupttempora;
d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
In die mit der Realſchule verbundene Vorſchule(1.—3. Schuljahr) werden in der Regel nur im Frühjahr Kinder aufgenommen, die bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollenden.
Großherzogliche Direktion der Realſchule Dr. Gerhard.


