Jahrgang 
1908
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richtet iſt, beteiligten ſich die Schüler und einige Lehrer während der Sommermonate, wenn es die meiſt ungünſtige Witterung zuließ.

Im Sommer 1907 wurde mit Genehmigung Großherzoglichen Miniſteriums eine Halle er⸗ richtet, in der die Fahrräder der Schüler unter Verſchluß eingeſtellt werden; ferner wurde im Schul⸗ hofe ein Platz für Weitſprung, Steinſtoßen und andere Übungen hergerichtet.

Die Gemeinde Michelſtadt ließ in der Wohnung des Pedellen den Fußboden um einen Meter heben und in der Turnhalle den Fußboden, der auf dem aufgefüllten Grunde lag, entfernen, den Grund um dreiviertel Meter ausheben und einen neuen Boden hohl legen; die Hohlräume unter beiden Böden geſtatten der Luft den Durchzug. Im Schulhofe wurde ein Kanal zur Ableitung des Waſſers um das Schulgebäude ausgeführt. Für alle dieſe Arbeiten, die der Gemeinde Michelſtadt große Ausgaben verurſachten, ſagen wir den Vertretern der Gemeinde beſten Dank. Auch danken wir den Buchhändlern, die Bücher und andere Erſcheinungen ihres Verlages einſandten oder uns Frei⸗ exemplare für weniger bemittelte Schüler überließen, wie die Herren Dieſterweg, Flemming, Frey⸗ tag, Gödel, Manz und Lange, Oldenbourg, Roth, Teubner, Velhagen und Klaſing, Weidmann, ſo⸗ wie allen denen, die im Laufe dieſes Schuljahres beſonderes Intereſſe für unſere Anſtalt dadurch zeigten, daß ſie unſeren Sammlungen Geſchenke überwieſen.

Nach einer Verordnung Großherzoglichen Miniſteriums ſoll den Eltern aller Schüler zu Anfang eines jeden Halbjahres bekannt gegeben werden, an welchen Wochentagen ſich die Hefte mit den verbeſſerten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden, damit die Eltern von den Fortſchritten ihrer Kinder durch Einſicht in deren ſchriftliche Leiſtungen fortlaufend Kenntnis nehmen können. Auf der erſten Seite der Hefte für die Klaſſenarbeiten, die in beſtimmten Zwiſchenräumen geſchrieben werden, ſind die Wochentage angegeben, an denen die Arbeit geſchrieben und den Schülern zenſiert zurückgegeben werden ſoll.

Wiederholt wurde uns von Eltern der Wunſch geäußert, es möchten ihnen, wie früher üblich, ungenügende ſchriftliche Arbeiten ihrer Kinder zur Unterſchrift vorgelegt werden. Wir ſind bereit, ſolches auch im nächſten Schuljahre zu tun, wenn uns dieſer Wunſch von Eltern unſerer Schüler perſönlich ausgeſprochen wird.

Der Lehrerrat kann bis zu 5% der letztjährigen durchſchnittlichen Schülerzahl der Real⸗ ſchule Freiſtellen in ganzen oder ſog. halben Stellen vergeben. Solche Befreiungen von der Ent⸗ richtung des Schulgeldes werden immer nur für ein Jahr bewilligt und ſetzen gute Befähigung, tüch⸗ tiges Streben und tadelfreies Betragen des Schülers voraus. Die Geſuche, die auch von den ſeit⸗ ben gen Inhabern erneuert werden müſſen, ſind vor dem 10. Mai dieſes Jahres an die Direktion zu richten.

Wir ſehen uns veranlaßt, immer wieder darauf hinzuweiſen, daß der fakultative Latein⸗ unterricht, der an unſerer Anſtalt in den unteren Klaſſen nach dem Lehrplane eines Gymnaſiums, in den Klaſſen II b II a nach dem Lehrplane eines Realgymnaſiums erteilt wird, in Klaſſe VI be⸗ ginnt. In dieſe Klaſſe ſollen die Schüler mit dem neunten Lebensjahre eintreten. Die Eltern der Schüler, die an dem Lateinunterricht teilnehmen ſollen, erſuchen wir, uns ſolches mündlich oder ſchriftlich mitteilen zu wollen.

Seit Oſtern 1907 wird unſere Realſchule auch von Mädchen beſucht, jedoch bedarf die Auf⸗ nahme eines Mädchens der beſonderen Genehmigung des Großherzoglichen Miniſteriums.

Das Schulgeld iſt für Knaben und Mädchen gleich hoch, nur wird den letzteren noch nicht die Vergünſtigung gewährt, daß das zweite Kind einer Familie zweidrittel, das dritte und die folgenden die Hälfte des eigentlichen Schulgeldbetrages entrichten.