Jahrgang 
1907
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Wiederholt wurde uns von Eltern der Wunſch geäußert, es möchten ihnen, wie früher üblich, ungenügende ſchriftliche Arbeiten ihrer Söhne zur ÜUnterſchrift vorgelegt werden. Wir ſind bereit, ſolches auch im nächſten Schuljahre zu tun, wenn uns dieſer Wunſch von Eltern unſerer Schüler perſönlich ausgeſprochen wird.

Der Lehrerrat kann bis zu 5% der letztjährigen durchſchnittlichen Schülerzahl Freiſtellen in ganzen oder ſog. halben Stellen vergeben. Solche Befreiungen von der Entrichtung des Schul⸗ geldes werden immer nur für ein Jahr bewilligt und ſetzen gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadelfreies Betragen des Schülers voraus. Die Geſuche, die auch von den ſeitherigen Inhabern er⸗ neuert werden müſſen, ſind vor dem 10. Mai dieſes Jahres an die Direktion zu richten.

Wir ſehen uns veranlaßt, immer wieder darauf hinzuweiſen, daß der fakultative Latein⸗ unterricht, der an unſerer Anſtalt in den unteren Klaſſen nach dem Lehrplane eines Gymnaſiums, in den Klaſſen III b II a nach dem Lehrplane eines Realgymnaſiums erteilt wird, in Klaſſe VI be⸗ ginnt. In dieſe Klaſſe ſollen die Schüler mit dem neunten Lebensjahre eintreten. Die Eltern der Schüler, die an dem Lateinunterricht teilnehmen ſollen, erſuchen wir, uns ſolches mündlich oder ſchriftlich mitteilen zu wollen.

V. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die mit ihr verbundene Vorſchule.

Anmeldungen zur Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die Vorſchule für das neue Schuljahr nimmt der Direktor Samstag den 6. April vormittags von 9 Uhr an in ſeinem Amtszimmer im Realſchulgebäude entgegen. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler findet Montag den 8. April vormittags von 9 Uhr an ſeatt.

Jeder Schüler hat bei ſeiner Anmeldung ein Entlaſſungszeugnis aus der früher beſuchten Schule, den Geburtsſchein mit unterſtrichenem Rufnamen, die Beſcheinigung der erſten Impfung und, wenn er das 12. Lebensjahr überſchritten hat, die Beſcheinigung der zweiten Impfung vorzulegen.

Der Unterricht beginnt Dienstag den 9. April vormittags 9 Uhr.

Nach dem Lehrplan für die Realſchulen des Großherzogtums Heſſen vom Jahre 1899 nehmen dieſe Anſtalten in die unterſte Klaſſe(Sexta) Knaben auf, die das neunte Lebensjahr vollendet haben. Doch können bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife auch ſolche Knaben aufgenommen werden, die ſpäteſtens bis zum nächſten 30. September das neunte Lebensjahr vollenden.

Bei dem Eintritt in die unterſte Klaſſe(Sexta) ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:

a. Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen.(Die in

die Lateinabteilung eintretenden Schüler müſſen außerdem die Fähigkeit nachweiſen, Lateiniſch zu ſchreiben und zu leſen);

b. ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vor⸗

kommenden Wörter;

c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur

der Haupttempora;

d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

In die mit der Realſchule verbundene Vorſchule(1. 3. Schuljahr) werden in der Regel nur im Frühjahr Knaben aufgenommen, die bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollenden.

Großherzogliche Direktion der Realſchule Dr. Gerhard.

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