Jahrgang 
1905
Einzelbild herunterladen

11

haben. Doch können bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche ſpäteſtens bis zum nächſten 30. September das neunte Lebensjahr vollenden. Bei dem Eintritt in die unterſte Klaſſe(Sexta) ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen: a. Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen.(Die in die Lateinabteilung eintretenden Schüler müſſen außerdem die Fähigkeit nachweiſen, Lateiniſch zu ſchreiben und zu leſen); b. ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vor⸗ kommenden Wörter; c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora; d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen. In die mit der Realſchule verbundene Vorſchule(1.3. Schuljahr) werden in der Regel nur im Frühjahr Knaben aufgenommen, welche bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollenden.

Großherzogliche Direktion der Realſchule Dr. Gerhard.