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Die als Erſatz für die monatlichen halbtägigen Spaziergänge am 17. Mai und 7. September ausgeführten Tagesausflüge hatten teils die Umgebung Michelſtadts, teils entferntere Orte wie Frankfurt, Otzberg, Katzenbuckel, Zwingenberg a. N., Heidelberg zum Ziel. Am 17. Januar wurden die Schüler mittags auf die Eisbahn geführt.
Zum Spielen außerhalb der Schulzeit ſteht unſeren Schülern leider nur unſer Schulhof zur Verfügung, der recht fleißig benutzt wird; hoffentlich gelingt es uns noch, einen größeren Platz zu gewinnen, auf dem auch Fuß⸗ und Schleuderball geſpielt werden kann.
Durch das freundliche Entgegenkommen der Herren Fabrikanten Ludwig und Otto Rexroth zu Michelſtadt war es uns möglich, auf deren Eigentum über der Mümling ein Badehäuschen er⸗ Eihten zu laſſen und ſo unſeren Schülern Gelegenheit zu geben, an einer ungefährlichen Stelle zu baden.
Den Vertretern der Gemeinde Michelſtadt, die uns unter anderem zwei Klaſſenzimmer neu herrichten und die Gasleitung in unſeren unteren Stock einführen ließen, den Buchhändlern, die Bücher und andere Erſcheinungen ihres Verlags einſandten oder uns Freiexemplare für weniger bemittelte Schüler überließen, allen denen, die im Laufe dieſes Schuljahres beſonderes Intereſſe für unſere Anſtalt zeigten,— wir wollen hier nur an Geſchenken eine wertvolle Sammlung von Gold⸗, Silber⸗ und Kupferſtufen aus Mexiko, eine ſchöne Sammlung von Kriſtallmodellen aus böhmiſchem Glas und Materialien für den Handfertigkeitsunterricht anführen— ſagen wir unſeren beſten Dank. Dank ſei auch dem allgemeinen deutſchen Sprachverein geſagt, der uns ſeine Zeitſchrift in den Jahren 1905 und 1906 frei zuſenden wird, ſowie der Dr. L Braunfels-Stiftung, die uns ein Exemplar von Cervantes' Don Quijote, überſetzt von L. Braunfels, überreichte, und den Herren, welche die ihnen zuſtehende Vergütung für die Verwaltung der meteorologiſchen Station uns zur Verwendung für unſere Anſtalt überwieſen.
Großh. Miniſterium ordnete durch eine Verfügung vom 28. November 1904 an, daß den Eltern aller Schüler zu Anfang eines jeden Halbjahres bekannt gegeben werde, an welchen Wochen⸗ tagen ſich die Hefte mit den verbeſſerten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden, damit die Eltern von den Fortſchritten ihrer Söhne durch Einſicht in deren ſchrift— liche Leiſtungen fortlaufend Kenntnis nehmen können. Auf der erſten Seite der Hefte für die ſchriftlichen Arbeiten in den Sprachen und in der Mathematik wird darum fernerhin angegeben ſein, an welchen Wochentagen dieſe Arbeiten geſchrieben und an welchen ſie den Schülern zenſiert zurück⸗ gegeben werden ſollen.
Wir ſehen uns veranlaßt, immer wieder darauf hinzuweiſen, daß der fakultative Latein⸗ unterricht in Klaſſe VI beginnt, in welche die Schüler mit dem neunten Lebensjahre eintreten ſollen; die Eltern der Schüler, welche an dem Lateinunterricht teilnehmen ſollen, erſuchen wir, uns ſolches mündlich oder ſchriftlich mitteilen zu wollen.
V. Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die mit derſelben verbundene Vorſchule.
Anmeldungen zur Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die Vorſchule für das neue Schuljahr nimmt der Direktor Samstag den 29. April vormittags von 9 Uhr an in ſeinem Amtszimmer im Realſchulgebäude entgegen. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler findet Montag den 1. Mai vormittags von 9 Uhr an ſetatt.
Jeder Schüler hat bei ſeiner Anmeldung ein Entlaſſungszeugnis aus der früher beſuchten Schule, den Geburtsſchein mit unterſtrichenem Rufnamen, die Beſcheinigung der erſten Impfung und, wenn er das 12. Lebensjahr überſchritten hat, die Beſcheinigung der zweiten Impfung vorzulegen.
Der Unterricht beginnt Dienstag den 2. Mai vormittags 9 Uhr.
Nach dem Lehrplan für die Realſchulen des Großherzogtums Heſſen vom Jahre 1899 nehmen dieſe Anſtalten in die unterſte Klaſſe(Sexta) Knaben auf, welche das neunte Lebensjahr vollendet


