5 Dienstag den 8. April vormittags 9 Uhr erfolgt die feierliche Eröffnung des neuen Schul⸗ jahres.
Eltern, welche ihre Knaben in die Progymnaſialabteilung der Sexta eintreten laſſen wollen, erſuchen wir, dieſen Wunſch perſönlich oder ſchriftlich bekannt zu geben.
In die mit der Realſchule verbundene Vorſchule(1.—3. Schuljahr) werden in der Megel mur im Frühjahre Knaben aufgenommen, welche bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollenden.
Nach dem Lehrplan für die Realſchulen des Großherzogtums Heſſen vom Jahre 1899 nehmen dieſe Anſtalten in die unterſte Klaſſe(Sexta) Knaben auf, welche das neunte Lebensjahr vollendet haben. Doch können bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche ſpäteſtens bis zum nächſten 30. September das neunte Lebensjahr vollenden.
Bei dem Eintritt in die unterſte Klaſſe(Sexta) ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:
a. Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen.(Die in die Progymnaſialabteilung eintretenden Schüler müſſen außerdem die Fähigkeit nach⸗ weiſen, Lateiniſch zu ſchreiben und zu leſen);
b. ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vor⸗ kommenden Wörter;
c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora.
d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Großherzogliche Direktion der Realſchule Dr. Gerhard.
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