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Die Arbeiten in der Werkſtätte für Handfertigkeitsunterricht leitete auch in dieſem Jahre der Großh. Reallehrer Hönig. Über die in demſelben hergeſtellten Apparate gedenkt er ſelbſt im nächſtjährigen Jahresberichte Mitteilung zu machen.
Für den Unterricht in der Stenographie konnten wir in dieſem Jahre leider keinen Lehrer gewinnen. Zwei Schüler des vorjährigen Kurſus nahmen ſich ihrer Mitſchüler an und förderten dieſelben recht fleißig.
Den Herren Vertretern der Gemeinde Michelſtadt, den Buchhändlern, die in unſerem In⸗ tereſſe Bücher und andere Erſcheinungen ihres Verlages einſandten oder uns Freiexemplare für weniger bemittelte Schüler überließen, allen denen, die im Laufe dieſes Schuljahres beſonderes In⸗ tereſſe für unſere Anſtalt zeigten, ſagen wir unſeren beſten Dank.
V. Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die mit derſelben verbundene Vorſchule.
Anmeldungen zur Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die Vorſchule für das neue Schuljahr nimmt die Direktion Mantag, den 23. April, vormittags von 9 Uhr an in ihrem Amtszimmer im Realſchulgebäude entgegen. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler findet am den genannten Tage nachmittags 2 Uhr ſtatt.
Jeder Schüler hat bei ſeiner Anmeldung ein Entlaſſungszeugnis aus der früher beſuchten Schule, den Geburtsſchein, die Beſcheinigung der erſten Impfung und, wenn er das 12. Lebensjahr überſchritten hat, die Beſcheinigung der zweiten Impfung vorzulegen.
Schuli Hnenslor. den 24. April, vormittags 9 Uhr erfolgt die feierliche Eröffnung des neuen uljahres.
Eltern, welche ihre Knaben in die Progymnaſialabteilung der Sexta eintreten laſſen wollen, erſuchen wir, dieſen Wunſch perſönlich oder ſchriielic, belabin zu geben.
In die mit der Realſchule verbundene Vorſchule(1.—3. Schuljahr) werden in der Mtdel, ir im Frühjahre Knaben aufgenommen, welche bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollenden.
Nach dem neuen Lehrplan für die Realſchulen des Großherzogtums Heſſen vom Jahre 1899, der mit Beginn des Schuljahres 1900/1901 an unſerer Schule in Kraft tritt, nehmen die Großh. Heſſiſchen Realſchulen in die unterſte Klaſſe(Sexta) Knaben auf, welche das neunte Lebensjahr vollendet haben. Doch können bei genügender leiblicher und Eiſtiger Reife auch ſolche Knaben auf⸗ Henommen werden, welche ſpäteſtens bis zum nächſten 30. September das neunte Lebensjahr vol⸗ enden.
Bei dem Eintritt in die unterſte Klaſſe(Sexta) ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:
a. Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu beien(Die in die Progymnaſialabteilung eintretenden Schüler müſſen außerdem die Fähigkeit nach⸗ weiſen, Lateiniſch zu ſchreiben und zu leſen);
b. jemuiche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vor⸗ ommenden Wörter;
c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora..
d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Großherzogliche Direktion der Realſchule. Dr. Gerhard.
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