Jahrgang 
1896
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ihr beſonderes Intereſſe für unſere Anſtalt darthaten, ſagen wir unſeren beſten Dank. Von Gegen⸗ ſtänden, die uns außer der Herrichtung eines großen Teils unſeres Schulgartens zugewandt wurden, wollen wir nur anführen: eine Vogelſpinne, Bogen und Pfeile eines ſüdamerikaniſchen Indianer⸗ ſtammes, ein Modell eines Küſtenfahrzeuges derſelben, eine Sammlung Cocons, ein Stück Eiſen⸗ glanz, drei Arm⸗ und Bruſtſtärker aus Stahldraht, ein Nilpferdſchädel, eine Krabbe, ein Schädel und die drei oberſten Halswirbel eines Menſchen. Mehrere dieſer Gaben gewannen noch dadurch für uns an Wert, daß ſie uns Zeugnis gaben, wie frühere Schüler unſerer Anſtalt derſelben auch in der Ferne gerne gedenken. Dem Herrn Bürgermeiſter und den Herrn Stadtvätern, die bereit⸗ willig bauliche Reparaturen vornehmen und uns an zwei Zimmern Vorfenſter anbringen ließen, ſagen wir beſten Dank, indem wir zugleich der Hoffnung Ausdruck geben, es werde möglich ſein, in nicht allzulanger Zeit in ſämtlichen Schulzimmern Vorfenſter anbringen zu laſſen, welche allein bei unſerer Centralluftheizung die Verteilung der Wärme von der Richtung und Stärke des Windes unabhängig zu machen vermögen.

V. Einladung zur Schlußfeier am

Mittwoch, den 25. März, mittags 2 Ahr, zu welcher ein beſonderes Programm ausgegeben wird.

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VI. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die mit derſelben verbundene Vorſchule.

Anmeldungen zur Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die Vorſchule für das neue Schuljahr nimmt die Direction Montag, den 13. April, vormittags von 8 Uhr an, in ihrem Amtszimmer im Realſchulgebäude entgegen. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler findet an dem genannten Tage nachmittags 2 Uhr ſtatt.

Jeder Schüler hat bei ſeinem Eintritt ein Entlaſſungszeugnis aus der früher beſuchten Schule, den Geburtsſchein, die Beſcheinigung der erſten Impfung, und, wenn er das 12. Lebensjahr überſchritten hat, die Beſcheinigung der erſten und zweiten Impfung vorzulegen.

Der Regel nach nehmen die Großherzoglich Heſſiſchen Realſchulen in die unterſte Klaſſe Knaben auf, welche das zehnte Lebensjahr zurückgelegt haben. Bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche bis zum nächſten 30. September das zehnte Lebensjahr vollenden.

Bei der Eintrittsprüfung ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:

a. Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen zu

önnen;