Jahrgang 
1883
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den Landesgewerbverein an Großherzogliches Miniſterium des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schulangelegenheiten, die Bitte, Großherzogliches Miniſterium wolle Großherzogliche Direktion der Real⸗ ſchule zu Michelſtadt ermächtigen, den Turnſaal 8 Tage vor dem Beginn der Herbſtferien Großherzoglicher Centralſtelle für die Gewerbe zur Verfügung zu ſtellen, damit in dieſer Zeit die erforderlichen Vorbe⸗ reitungen zur Ausſtellung vorgenommen werden können, und die Herbſtferien der Realſchule dieſes Jahr um 8 Tage zu verlängern, damit die Ausſtellung mindeſtens auf 14 Tage ausgedehnt werden könne, und die zur Abräumung derſelben und Reinigung der Lokalitäten erforderliche Zeit vorhanden ſei. Großherzog⸗ liches Miniſterium des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schulangelegenheiten, hat, nachdem auch der hieſige Stadtvorſtand ſeine Einwilligung zur Benutzung der Lokalitäten der Realſchule zu der fraglichen Ausſtellung gegeben hatte, durch Verfügung vom 11. Auguſt 1882 die Ueberlaſſung der Räume des neuen Realſchulgebäudes und der Turnhalle für die gewünſchte Zeit genehmigt. Dieſe Ausſtellung hat vom 24. September bis 8. October ſtattgefunden und durch die vorzüglichen Leiſtungen mehrerer Hand⸗ werkerſchulen des Landes einen belehrenden und anregenden Eindruck auf unſere Schüler, ſowie auf die geſamte gewerbtreibende Bevölkerung des Odenwaldes hinterlaſſen.

Nach Verfügungen Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schulangelegenheiten, vom 13. Dezember 1878, 14. Juni 1882 betr.Maßregeln gegen die Verbreitung des Scharlachfiebers und der Diphterie ſoll uns von der Erkrankung eines Schülers durch deſſen Ange⸗ hörigen Anzeige gemacht werden, damit wir ſofort anordnen, daß die Kinder aus den Familien, in welchen dieſe Krankheiten aufgetreten ſind, vom Schulbeſuche fern gehalten werden, und damit wir ferner dem zu⸗ ſtändigen Kreisgeſundheitsamte Mitteilung machen können. Da nun nicht ſelten dieſe Anzeige von den Ange⸗ hörigen eines erkrankten Schülers nicht gemacht wird, ſo kommt es vor, daß Schüler aus einem Hauſe, in welchem die Krankheit aufgetreten iſt, die Schule beſuchen und hierdurch die Gefahr der Anſteckung eintritt. Wir erſuchen daher alle Eltern und Angehörigen unſerer Schüler, uns ſofort Anzeige zu machen, wenn ein derartiger Krankheitsfall vorliegt, damit wir die zur Verhütung der Verbreitung von den oberen Behörden erlaſſenen Verfügungen ausführen können.

Die Sedanfeier wurde in den drei Oberklaſſen der Realſchule durch die betreffenden Ordinarien durch eine Anſprache, in den drei Unterklaſſen der Realſchule und in der Vorſchule durch Ausflüge in die Umgegend begangen.

Die Feier des Geburtstages Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs fand unter Beteiligung von Eltern und Angehörigen unſerer Schüler, ſowie des hieſigen Maͤdchen⸗Jrſtituts in der Turnhalle nach folgendem Programm ſtatt:

Geſang:Hör uns, Herr unſer Gott.

Rede des Directors: Uebefſſichtliche Betrachtung der Ereigniſſe unter Landgraf Ludwig X. und Großherzog Ludwig I. im Anſchluß an deſſen Lebensbild.

Geſang:SHeil unſerm Fürſten Heil.

Vortrag des Realſchülers Georg Menges von Michelſtadt: Der Regierungs⸗ antritt Heinrichs I., des Kindes, des erſten Landgrafen von Heſſen.

Geſang: Kaiſer Wilhelm von Sering.

Da Reallehrer Dr. Froſt bei Beginn des Winterhalbjahres wieder ſoweit hergeſtellt war, daß er ſeinen Unterricht bis auf 5 Lehrſtunden wöchentlich übernehmen konnte, ſo trat Dr. Hammesfahr aus ſeinem Dienſte an der Realſchule, in welchem er mit gutem Erfolg bis dahin gearbeitet hatte, wieder aus. Am 1. November übernahm dann Reallehrer Dr. Froſt 2 Stunden wöchentlich mehr und ſeit Neujahr hielt er wieder ſeine volle Stundenzahl.

Durch Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schulangelegenheiten, vom 9. Januar 1883 wurde der Gymnaſial⸗ und Reallehramts⸗Acceſſiſt Dr. Fer⸗ dinand Günther zum Acceß an der hieſigen Realſchule zugelaſſen und trat am 22. Januar ſeinen Dienſt in der Weiſe an, daß er bis zum Schluß des Schuljahres:

für Reallehrer Litt 2 Stunden Geographie in II, für Reallehrer Dr. Burger 2 Stunden Naturgeſchichte in III, für Reallehrer Dr. Froſt 2 Stunden Engliſch in IV übernahm. Derſelbe giebt über ſeinen Lebens⸗ und Bildungsgang nachfolgende Notizen zu den Acten: