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abertrieben langen Herbſtferien für die Schüler wie für die Eltern eine Quelle von Verdrießlichkeiten werden. Wir haben nach Anhörung der Lehrerconferenz beantragt, die Sommerferien wieder ein⸗ zuführen und zwar die Sommerferien auf 3, die Herbſtferien gleichfalls auf 3 Wochen feſtzuſetzen. Die Ferien überhaupt alſo in folgender Weiſe zu verteilen: 1. Weihnachtsferien, 2 Wochen, wie in hohem Ausſchreiben vom 31. März 1881 angegeben; 2. Faſtnacht ½ Woche; 3. Oſterferien 2 Wochen; 4. Pfingſtferien ½ Woche; 5. Sommerferien 3 Wochen; 6. Herbſtferien 3 Wochen; und die Sommerferien ſo zu legen, daß die zwei Sonntage des ſogenannten Eulbacher Volksfeſtes in dieſelben fallen.
Großherzogliches Miniſterium hat durch Verfügung vom 23. Mai 1882 die Einführung der Sommerferien genehmigt und verfügt, daß die Ferien an der Realſchule in Michelſtadt nach der für die höheren Lehranſtälten in Darmſtadt unter dem 20. März l. J. erlaſſenen Anordnung eingerichtet werden, wonach die Sommerferien auf 4 Wochen, die Herbſtferien auf 2 Wochen feſtgeſetzt worden ſind und zwar in nachſtehender Weiſe:.
1. Oſterferien, 2 ½ Wochen, und zwar 1 ½ Woche vor dem Feſte und 1 Woche nach demſelben.
2. Pfingſtferien, ½ Woche, vom Pfingſtſonntag bis den darauf folgenden Mittwoch einſchließlich.
3. Sommerferien, 4 Wochen, vom 1. Sonntag im Monat Juli an.
4. Herbſtferien, 2 Wochen, von dem dem 29. September(Michaelis) vorhergehenden Sonntage an.
5. Weihnachtsferien, wie im Ausſchreiben vom 31. März 1881— im Programm 1882 an⸗ gegeben.—
Großherzogliches Miniſterium des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schulangelegenheiten, hat am 18. Mai 1882 verfügt, daß die Schüler der drei Oberklaſſen der Realſchule für den fakultativen Lateinunterricht ein jährliches Schulgeld von 20 Mark, diejenigen der drei Unterklaſſen der Realſchule und der oberen Abteilung der Vorſchule ein ſolches von 12 Mark jährlich zu entrichten haben.
Da uns von verſchiedener Seite mitgeteilt worden war, daß eine größere Anzahl von Eltern aus Beerfelden und Umgegend ihre Söhne in die hieſige Realſchule, ihre Töchter in das höhere Mädchen⸗ Inſtitut der Fräulein Zöckler ſchicken wollte, wenn ein Zug dieſelben täglich rechtzeitig zur Schule und wieder nach Hauſe führen würde, ſo hatten wir zunächſt in Beerfelden eine Liſte auflegen laſſen, in welche die betreffenden Eltern die Zahl dieſer Kinder eintragen ſollten. In dieſe Liſte wurden 26 Knaben und 5 Mädchen eingeſchrieben. Hierauf richteten wir an Großherzogliches Miniſterium des Innern und der Juſtiz unter Vorlegung dieſes Verzeichniſſes die Bitte, hochgeneigteſt erwirken zu wollen, daß der erſte von Hetzbach abgehende Zug ſo gelegt werden möchte, daß die Kinder zwiſchen 7—8 Uhr Morgens hier eintreffen könnten, daß ferner ein Zug von Michelſtadt zwiſchen 4—7 Uhr dieſelben wieder nach Hetzbach zurückführe. Großherzogliches Miniſterium der Finanzen hat zwar bei der geringen Zahl von Schülern und mit Rückſicht auf die allgemeinen Verkehrsverhältniſſe, insbeſondere auf den Anſchluß an fremde Bahnen auf unſere Bitte nicht eingehen können; dennoch hat dieſelbe Behörde in Ausſicht geſtellt, daß im Winterhalbjahr der erſte von Hetzbach abgehende Zug ſo viel ſpäter angeſetzt werden ſolle, daß der⸗ ſelbe um 7⁰6 Michelſtadt erreiche. Um den mit der Bahn kommenden Schülern dennoch zu ermög⸗ lichen, daß ſie mit den zwiſchen 3— 4 Uhr abgehenden Zügen abreiſen können und rechtzeitig zu Hauſe eintreffen, haben wir hierauf unſeren Stundenplan ſo eingerichtet, daß dieſe Schüler durch ihren früheren Weggang keine weſentliche Einbuße erleiden, und bei Großherzoglichem Miniſterium des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schulangelegenheiten, gebeten, daß dieſe Schüler von den nach 4 Uhr fallenden Sing⸗ und Turnſtunden dispenſiert werden, was durch hohe Verfügungen vom 7. Juni und vom 24. Juli 1882 genehmigt worden iſt.
Da nach Beſchluß der vorjährigen Generalverſammlung der Mitglieder des Landesgewerbvereins zu Gießen die diesjährige Ausſtellung von Zeichnungen und Schülerarbeiten aus den inländiſchen Hand⸗ werkerſchulen in Michelſtadt ſtattfinden ſollte, zu dieſer Ausſtellung aber, außer dem neuen Realſchulge⸗ bäude, weder in Michelſtadt noch in Erbach ein geeignetes Lokal mit ausreichenden Räumen vorhanden iſt, ſo trat der Präſident des Landesgewerbvereins, nachdem er perſönlich Einſicht von den Lokalitäten der Realſchule genommen hatte, mit dem Unterzeichneten in Benehmen, um über die Möglichkeit der be⸗ abſichtigten Ausſtellung zu berathen. Hierauf richtete Großherzogliche Centralſtelle für die Gewerbe und


