Jahrgang 
1881
Einzelbild herunterladen

28

pfarrer Wagner, Worte des Troſtes und der Erbauung an die Leidtragenden und die große Verſamm⸗ lung richteten.

Die Vorſteherin der hieſigen höheren Mädchen⸗Lehranſtalt hat in einem Schreiben vom 29. Mai 1880 an die Direction der Realſchule die Bitte gerichtet, daß der Unterricht im Turnen an ihrer Anſtalt in der Turnhalle der Realſchule abgehalten werden dürfe. Nachdem von Seiten des Stadtvorſtandes die Zuſtimmung auf Wiederruf und unter der Bedingung, daß der Stadt hierdurch keine Koſten erwachſen, gegeben worden war, erfolgte durch Großherzogliches Miniſterium des Innern und der Juſtiz, Abtheilung für Schulangelegenheiten, vom 16. Juni 1880 die Genehmigung der Mitbenutzung der Turnhalle durch die höhere Mädchen⸗Lehranſtalt unter den nachfolgenden Bedingungen:

1. Die Mitbenutzung der Turnhalle durch die hieſige höhere Mädchen⸗Lehranſtalt iſt nur eventuell und kann jederzeit wieder eingeſtellt werden.

2. Das Anſetzen der Turnſtunden für die höhere Mädchen⸗Lehranſtalt erfolgt nach Aufſtellung des Stundenplans der Realſchule unter Benehmen mit Großherzoglicher Realſchuldirection.

3. Der Turnlehrer hat die Mädchen aus dem Lokal der Mädchen⸗Lehranſtalt in die Realſchule zu begleiten und nach beendigtem Unterrichte wieder dorthin zurückzuführen.

4. Beſchädigungen an dem Lokal oder an den Turngeräthen, welche nachweislich durch die Mädchen des Inſtituts geſchehen ſind, werden auf Koſten der Thäterin, oder wenn dieſelbe nicht ermittelt werden ſollte, durch die höhere Mädchen⸗Lehranſtalt wieder hergeſtellt. Der Lehrer iſt verpflichtet, nach jeder Turnſtunde zu ermitteln, ob eine derartige Beſchädigung ſtattgefunden hat und nach Befund der Direction der Realſchule Anzeige zu machen.

5. Für Reinigung und Bedienung hat das Mädchen⸗Inſtitut dem Pedellen der Realſchule jährlich 6 Mark zu vergüten und dieſelben dem Realſchulfond zuzuſchießen.

6. Für Heizung und Beleuchtung hat das Mädchen⸗Inſtitut ein nach dem Verhältniß der Zeit der Benutzung zu berechnende Summe dem Realſchulfonds zuzuſchießen. Dieſe Summe wird nach Ab⸗ lauf des Schuljahres von der Direction der Realſchule feſtgeſtellt.

Der Turnunterricht an der Mädchen⸗Lehranſtalt wurde nach dieſen Beſtimmungen in der Turn⸗ halle der Realſchule Ende Juni begonnen, jedoch nur bis zum Herbſte 1880 fortgeführt.

Nachdem der Stadtvorſtand ſich bereit erklärt hatte, innerhalb vier Jahren ein neues Schulhaus für die Volksſchule zu errichten, genehmigte Großherzogliches Miniſterium des Innern und der Juſtiz, Abtheilung für Schulangelegenheiten, durch Verfügung vom 25. Mai 1880 die proviſoriſche Aufnahme zweier Volksſchulklaſſen in das neue Realſchulgebäude unter nachfolgenden weiteren Bedingungen:

1. Den zwei Volksſchulklaſſen werden die beiden Reſervezimmer im Erdgeſchoß zur Verfügung ge⸗ ſtellt, deßgleichen als Spielplatz der auf der Nordſeite des Gebäudes befindliche Raum.

2. Der geſammte für die Volksſchüler erforderliche Bedarf an Mobiliar und Utenſilien iſt nicht aus dem Realſchulfonds, ſondern unmittelbar aus der Stadtkaſſe zu beſtreiten. Ebenſo iſt ein der Zahl der von den Volksſchülern benutzten Räume entſprechender Antheil an den Koſten des Heiz⸗ materials und eine ebenſo zu berechnende Vergütung an den Pedellen für Heizung und Reinigung in den Realſchulfonds zu bezahlen.

3. Die Lehrmittel beider Anſtalten bleiben getrennt.

4. Die Oberaufſicht über die geſammten Räumlichkeiten ſteht der Realſchuldirection zu. Die Ueber⸗ wachung der Volksſchüler, insbeſondere in den Pauſen, geſchieht von den betreffenden Lehrern der Volksſchule nach Anweiſung der Realſchuldirection.

5. In Beziehung auf Beginn und Schluß des Unterrichts und der Pauſen, ſowie den Beginn der Ferien ſind für die Volksſchüler dieſelben Beſtimmungen zu befolgen, welche für die Realſchule maßgebend ſind.

6. In Disciplinarfällen, bei denen zugleich Realſchüler und Volksſchüler der beiden betreffenden Klaſſen betheiligt ſind, hat die Unterſuchung beziehungsweiſe Beſtrafung von dem Ordinarius der betreffenden Realſchulklaſſe und dem betreffenden Lehrer im Einvernehmen zu geſchehen.

Nach Herſtellung der im Souterrain gelegenen, urſprünglich für das chem. Laboratorium be⸗ ſtimmten Räumlichkeiten zur Aufnahme der mit der Bahn kommenden Schüler außerhalb der Schulzeit und nach Feſtſtellung einer neuen Hausordnung wurden die beiden Volksſchulklaſſen gegen Ende des Monats Auguſt 1880 in das neue Realſchulgebäude aufgenommen.

Die Sedanfeier wurde nach folgendem Programme unter zahlreicher Betheiligung des Publikums