Jahrgang 
1873
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Zwecke des Unterrichts und der Erziehung in möglichſt individueller Behandlungsweiſe noch erreicht werden ſollen. Iſt die Zahl einmal normirt, ſo beſtimmt ſich die räumliche Ausdehnung der Schulklaſſe aus pã⸗ dagogiſchen und ſanitätlichen Rückſichten zugleich. Denn da jeder Schüler nicht nur den zu ſeiner Placirung, ſeinen Schulgeräthſchaften und den Uebungen im Unterrichte nöthigen Platz, ſondern auch den zur Erhaltung des Athmungsproceſſes erforderlichen Luftraum bedarf, ſo iſt dieſe doppelte Rückſichtsnahme geboten.

Ueber die Beſtimmung der Größe eines Schulzimmers entnehmen wir zunächſt demGutachten des ärztlichen Vereins zu Frankfurt a/M. nachfolgende Bemerkungen:

In der Breite eines Schulzimmers können aus pädagogiſchen Gründen, ſowie weil die von der Fenſterwand her einfallenden Lichtſtrahlen nicht ungeſchwächt auf eine in größerer Entfernung gegenüber⸗ ſtehende Wand ſich erſtrecken können, nur 8 Schülerſitze nebeneinander ſein. Rechnet man nun auf jeden Sitz 2 Fuß, alſo 16 Fuß für 8 Sitze, ſowie für Zwiſchen- und Umgänge 10 Fuß, ſo ergibt ſich eine Breite von 26 Fuß..

Die Länge richtet ſich nach der Zahl der hintereinander aufzuſtellenden Sitze. Da nun in den größten Klaſſen nicht mehr als 48 Schüler ſein ſollen, weil eine größere Zahl die Ueberſicht dem Lehrer unmöglich macht, ſo beträgt bei einer Tiefe der Bank von 3 ½ Fuß und bei 6 Reihen ſolcher Bänke die Linäe 91 Fu Für Lehrerſitz, Geräthſchaften, Gang hinter den Bankreihen 11 Fuß, macht eine Länge von 32 Fuß. ut

Aus dieſem Breiten⸗ und Längenmaß ergibt ſich die Höhe, da für jeden Schüler 300 Kubikfuß Luftraum zu rechnen ſind. 50 Schüler fordern alſo 15000 Kubikfuß Luftraum. Ein Parallelepipedon aber von 26 Fuß Breite und 32 Fuß Länge muß 18 Fuß Höhe haben, um einen ſo großen Inhalt hervorzu⸗ bringen. Wenn indeſſen für hinreichende Lufterneuerung geſorgt wird, ſo kann auch eine geringere Höhe bis 14 Fuß ausreichen.

Es berechnet ſich aus dieſen Angaben der Flächenraum pro Schüler incl. der Nebenräume auf 16 bei 14 18 Zimmerhöhe.

Dr. Varrentrapp,der heutige Standpunkt der hygieniſchen Forderungen an Schulbauten (Braunſchweig 1869), verlangt folgende Zimmerdimenſionen bei 48 bis 50 Schülern:

Länge 8,67 Meter, Tiefe 7,33 Meter, Höhe 4 Meter oder 7 9/4 1 L 4,4 1

Dieſe Angaben ergeben bezüglich des Flächenraumes pro Schüler 200ʃ] bei 16 Höhe und 1810] bei 18⁰ Höhe, ſowie 324 und 346 Cubikfuß Luftraum pro Schüler.

Pappenheim,Handbuch der Sanitätspolizei(Berlin 1869), berechnet den zum bequemen Sitzen für 100 Kinder erforderlichen Flächenraum. Indem er einen Gang von 30 Zoll Breite um die Bänke herum und einen ebenſo breiten Gang durch die Mitte annimmt, fordert er als Minimum an Zimmerraum:

für ein Kind von 5 7 Jahren 8,52 2 2 7 10 15,4 11 10 14 18,5 1 über 14 20,74

Hieraus ergibt ſich ein Luftraum mit Einrechnung der Gänge bei 12 Höhe von bezüglich 169, 242, 280 und 306 Cubikfuß.

Aus dieſen beſonders mit Rückſicht auf die Geſundheit der Jugend geſtellten Forderungen ergibt ſich für ein Kind durchſchnittlich Quadratmeter Fläche und 5 Cubikmeter Luftraum in runder Zahl.

Wie ſich an der hieſigen Realſchule die Verhältniſſe in dieſer Beziehung geſtaltet haben, wolle man aus beiliegender Zuſammenſtellung erſehen. Wir bemerken hierzu noch, daß die wahrſcheinliche weitere Steigerung der Frequenz dieſe Verhältniſſe noch ungünſtiger geſtalten wird.