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C. Disciplin.
Die Disciplin ist in der früheren Weise weiter gehandhabt worden. Die darauf bezüglichen Anordnungen der Schule sind von den meisten Schülern befolgt worden. Gegen einzelne Ausschreitungen musste mit Strenge vorgegangen werden. Manchen Eltern muss wiederholt ans Herz gelegt werden, besser dafür Sorge zu tragen, dass die schuffreie Zeit in gehöriger Weise benutzt wird, und dass ihre Kinder mehr, wie ês bisher geschehen, dem Einfluss der Strasse entzogen bleiben. Es ist gewiss keine unbillige Forderung der Schule, wenn sie verlangt. dass bei einbrechender Dunkelheit die Schüler zu Hause sein sollen. Da, wo die Schule von dem Hause nicht unter-
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stützt wird, kann nie etwas Erspriessliches geleistet werden.
II. Verfügungen der Behörden.
Verfügungen von allgemeinem Interesse sind seit Veröffentlichung des letzten Pro- granuns nicht eingegangen. Doch dürfte die Verfügung des Herrn Ministers der geist- lichen etc. Angelegenheiten vom 7. Januar 1874 in Erinnerung gebracht werden:
„dass bei der Aufnahme von Kindern, welche das zwölfte Lebensjahr bereits über- schritten haben, nicht blos der Nachweis der ersten Impfung. sondern auch der statt-
gehabten Revaccination zu fordern ist.
3 III. Jahreschronik. Am 15. April 1874 Aufnahmeprüfung.(Die zur Vorklasse Gemeldeten wurden
nach der Zeit ihres Schulbesuehs, bezichungsweise nach ihrem Alter ohne Prüfung den zwei Abtheilungen zugetheilt.) Am 16. April GGettesdienst, Eröffnung des Schuljahrs in herkömmlicher Weise. Am 17. April Beginn des Unterrichts. Am 13. Mai Einführung und Verpflichtung des 4. ordentlichen Lehrers Hagelücken. Vom 24. bis 31. Mai Pfingstferien.
Am 23. Juni Ausflug sämmtlicher Klassen. Secunda und Tertia begaben sich nach Weilburg. Quarta und Quinta nach Nassau, Sexta und Vorklasse nach Burgschwalbach. Am Sedantage nahm die Schule an der allgemeinen Feier thätigen Antheil.
Am 5. September fand die Herbstprüfung statt.
Die Herbstferien dauerten vom 5. September bis zum 5. October.


