Jahrgang 
1872
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QUARTA.

Griechisch. 4 St. Die regelmässige Formen- lehre bis an die 4. Hauptconjugation(Verba auf l) nach Curtius§. 302. Müngliche u. schriftl. Gebungen nach Schenkl. Wöchent- lich 1 2 exerc. domest., alle 3 Wochen ein ex. scholast. Hetzel.

Anm. An dem französ. Unterricht nahmen diese Schüler in drei Stunden Theil.

TERTIA.

Latein. 4 St.(ausser den 5 oben erwähnten). Tempuslehre. Einübung wie in den gemein- samen Lectionen. Lectüre: Caes. bell. gall. IV u. V, Ovid. Metam., Siebelis Schöpfung, Sündfluth, Phacton. Bill.

Oricechisch. 5 St. Grammatik: Repetition des Pensums der Quarta; die Verba auf ur und die verb. anom. Lekrüre:(im Wintersemester) Xenophon. Anabas. lib. I.;(seit Weihnachten) Homer. Odyssee lib. Ivon 1 100(gelesen und memorirt). Wöchentlich eine häusl. schriftl. Arbeit aus dem Uebungsbuche von Schenkl, (im Wintersemester aus Blume's Anleitung). Alle 14 Tage 1 Schulexercitium. Bahl.

Französisch. 3 St. Grammatik(2 St.) Ein- übung der Abschnitte 36 nach Plötz Schul- grammalik, Lect. 39 50. Wöchentlich 1 Exer- citium, alle 3 Wochen ein Extemporale. Lek- tüäre(18t.): aus Lüdecking I. Abschn. 7.

Im Sommer Göttelmann, im Winter Dr. Zimmermann.

C. Dis

Der Turnunterricht musste, da der Turnplatz für den Bau einer neuen Elemen- schule in Anspruch genommen worden ist, mit Freiübungen auf dem Schulhofe begon- nen werden und wurde, nachdem die Turn- halle hergerichtet war, in derselben fortge- setzt, und zwar auch während des Winters; nur in den kältesten Monaten December u. Januar musste er, da die Halle nicht heiz- bar, ausgesetzt werden. Der Unterricht wurde an 2 Abtheilungen(VI u. V. IV II) in je 2 wöchentlichen Stunden ertheilt. Frei- übungen und Gerätheturnen.

Lehrer Weimer.

Anmerkung. Die Einrichtung eines neuen Turn- platzes ist in Aussicht genommen.

Schwimmunterricht wurde den Schü- lern wie im vorigen Jahre privatim von Herrn Kuhn und Herrn Lehrer Weimer ertheilt. Der Vorstand der Bade- u. Schwimmanstalt begünstigte dies durch Herabsetzung des Abonnementsbetrags für unsere Schüler.

ciplin.

Beziehungen von Schule und Haus.

Neben der Aufrechthaltung der Schulordnung hat es sich das Lehrercollegium

angelegen sein lassen, den Zucht und Sitte zerstörenden Einftüssen der Strasse unsere Jugend zu entziehen. Die Anordnungen der Schule in dieser Hinsicht sind von den meisten Schülern befolgt, meistens auch von den Eltern wirksam unterstützt worden; einzelnen Ausschreitungen ist mit Strenge entgegengetreten worden.

In den Schulpausen ist wir hoffen nur vorübergehend die Handhabung der Ordnung den Lehrern durch die übermässige Einengung des Erholungsplatzes erschwert. Es reicht nicht hin, dem Ungeziemenden zu wehren; die Schüler sollen, wenn sie un- ter den Augen ihrer Lehrer sind, von diesen auf die für eine jede Stufe geeignete Weise der Erholung hingewiesen werden. Wo es an Raum zur freien Bewegung fehlt, ist dergleichen nicht möglich.

Für die Regelung des häuslichen Fleisses, welche auf das ganze übrige Verhalten des Schülers so bedeutend zurückwirkt, auf welcher die Erziehung zur Pflichttreue und zu sittlicher Kraft beruht, ist im letzten Schuljahre Weiteres geschehen. Für die