22
VI. Kuratorium.
Das Kuratorium bestand im Jahre 1913 aus: a) ständigen Mitgliedern; 1. Geh. Reg.-Rat Landrat Büchting(Vertreter des Königl. Kompatronats). 2. Bürgermeister Haerten(Vorsitzender). 3. Gymnasialdirektor Beckmann.
b) gewählten Mitgliedern: 1. Kaufman Heinrich Fachinger. 2. Rentner Flügel. 3. Bürgermeister a. D. Kauter. 4. Geh. Ober-Justizrat Landgerichtspräsident de Niem. 5. Domdekan Dr. Hilpisch.(seit 23. 12. 13.)
VII. Mitteilungen an die Eltern.
Die persönliche Fühlung zwischen Elternhaus und Schule ist für die Entwickelung der Schüler auf das dringendste zu wünschen; in gar vielen Fällen ist sie geradezu ausschlag- gebend.
Die Eltern unserer Schüler werden deshalb wiederholt zum Wohle ihrer Söhne gebeten, frühzeitig mit dem Direktor, den Klassenleitern und den übrigen Fachlehrern in Verbindung zu treten.
Der Direktor hat täglich, die übrigen Herren des Lehrerkollegiums haben wöchentlich Sprechstunde. Ort, Tag und Stunde derselben werden den Schülern diktiert und sind oben- drein in den Klassenzimmern und im Flur des Schulgebäudes angeschlagen, damit den Eltern vergebliche Wege erspart werden.
Es liegt ferner im eigensten Interesse des Elternhauses, wenn die Besprechungen mit den Lehrern nicht erst gegen Ende des Schuljahres beginnen. Besondere Maßregeln zur Förderung schwacher Schüler sind dann zu spät, und Auskunft über die Versetzungsfähigkeit kann in den letzten 5 Wochen des Schuljahres nicht mehr erteilt werden.
Eine rechtzeitige Besprechung zwischen den Eltern und Lehrern würde, was das Lernen betrifft, bei den mit schwachen Leistungen versetzten Schülern schon vor den Sommer- ferien, sonst spätestens nach Verteilung der Herbstzeugnisse beginnen müssen; für die Er- ziehung jedoch sollte der Verkehr zwischen Schule und Haus ein dauernder sein!
Es wird ferner dringend gebeten, das Urteil über die Leistungen und Versetzungsaus- sichten des Sohnes nicht aus den schriftlichen Arbeiten in den Heften und aus den Prädikaten derselben gewinnen zu wollen.
Die sogenannten Hausarbeiten unter ihnen rechnen bei der Versetzung kaum mit: für den selbständig arbeitenden Schüler sind es nützliche Vorübungen auf die nachfolgenden Arbeiten in der Klasse, während unselbständige Arbeiten auch nicht einmal diesen Vorteil bringen, also nur noch der Gewöhnung an äußere Ordnung dienen können.


