Vl. Bekanntmachungen und NMitteilungen an die Eltern.
Das Schuljahr schließt Samstag, den 27. März 1915. Das neue Schul⸗ jahr beginnt Montag, den 12. KHpril 1915.
Neuanmeldungen nimmt der Direktor der Großh. Realschule Samstag, den 10. Hpril 1915, vormittags von 10—12 Uhr, in seinem Hmtszimmer entgegen. Die Hufnahmeprüfungen finden Montag, den 19. Hpril 1915, vormittags statt. Die Neuaufzunehmenden haben Montag, den 19. Hpril 1915, um 8 Uhr zu er⸗ scheinen und Geburtsschein, Impfschein und Kbgangszeugnis der zuletzt be⸗ suchten Schule mitzubringen. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 13. Hpril vormittags 8 Uhr.
Gesuche um Befreiung von der Zahlung des Schulgeldes sind bis zum 12. KHpril d. J. schriftlich an die Großh. Direktion der Realschule zu richten. Es dürfen nur geistig besonders begabte und strebsame Schüler berüdsichtigt werden. Die Verleihung kann immer nur auf ein jJahr erfolgen.
In Sexta werden Kinder, die 3 Jahre die Volksschule mit Erfolg besucht haben, aufgenommen.
Es ist folgende Verfügung Gr. Ministeriums des Innern, Kbteilung für Schulangelegenheiten, vom 24. Hpril 1911 bekannt zu geben:
Um bei dem ungesunden fndrang zu den höberen Schulen unbegabte und den Huf- gaben nicht gewachsene Schüler vor späteren Enttäuschungen zu schützen und um sie recht- zeitig den Uebergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung entsprechenden Bildungs- gang und Beruf vollziehen zu lassen, bestimmen wir, daß Schüler, die in derselben Klasse zum zweitenmale das Lehrziel nicht erreichen, durch Beschluß des Klassenlebrerrats von dem weiteren Besuch einer jeden Lebranstalt derselben Hrt ausgeschlossen werden können. Die Hufnabme in eine böhere Schule anderer Hrt ist von dem Ergebnis einer Prüfung abbängig zu machen; sie wird jedoch in der Regel von vornberein zu versagen sein, wenn sich aus dem Zeugnis der früher besuchten Hnstalt die Unfäbigkeit zur Mitarbeit gerade in solchen Fächern ergibt, in denen die Lebrziele beider Schularten im wesentlichen übereinstimmen.
Eltern, die Huskunft über die Leistungen ihrer Kinder zu erhalten Aünschen, bitten wir, den Besuch wenigstens einen Tag vorher anzu⸗ melden.
Die auswärtigen Schüler haben vor der Wahl oder dem Wechsel einer Wohnung dem Direktor hiervon Mitteilung zu machen.
Den Eltern wird im Hnfang jedes Halbjahres bekannt gegeben werden, an welchen Wochentagen sich die Hefte mit den beurteilten schriftlichen Hr⸗ beiten in den Händen der Schüler befinden.
Bei Gesuchen um Befreiung vom Turnunterricht ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, in dem der Grund der Befreiung genau anzugeben ist, ebenso, db des⸗ Beereiung für Geräteturnen allein oder für alle Turnübungen ver⸗ angt wird.
Die Eltern werden dringend gebeten, die häusliche Lektüre ihrer Kinder zu überwachen. Nur dadurch ist es möglich, die Jugend von der allerorts verbreiteten Schundliteratur und ihrem so verderblichen Einfluß fernzubalten. Das Lebrerkollegium ist jederzeit gerne bereit, den Eltern bei Hnkauf von Büchern für ihre Kinder Rat zu erteilen.


