Freiſtellen.
Freiſtellen weroͤen beſtimmungsgemäß nur auf Rachſuchen uns auf ein Jahr verliehen. Die ſeithe⸗ rigen Inhaber müſſen daher ihre Geſuche für das kommende Jahr erneuern. Wir bitten, uns öieſe Geſuche, ebenſo wie neu einzureichende, bis zum 27. April vorzulegen. An neueintretende Schüler werden in der Regel keine Freiſtellen vergeben.
Sprechſtunde.
Der Direktor und die Uehrer ſind zur Rückſprache mit den Eltern jederzeit gerne bereit. Währeno der Unterrichtsſtunden der Lehrer kann jedoch eine Beſprechung nicht ſtattfinden.
Der Direktor iſt am Montag und Donnerstag von 11-1 Uhr auf ſeinem Amtszimmer zu ſprechen. Die vorherige Anmeldung des Beſuches iſt anzuraten, wenn Auskunft über die Leiſtungen oder das Verhalten eines Schülers gewünſcht wird.
Austritt aus der Schule.
Wir widerraten dem übereilten Austritt vor erfolgreichem Beſuch der Unterſekunda. Da die Ichüler und Ichülerinnen bei früherem Austritt mit einer unfertigten Ichulbilbung entlaſſen werden, finden ſie ſpüter zu vielen Berufen keinen zutritt.
Kontrolle der Leiſtungen.
Wir bitten die Eltern, von Anfang des Schuljahres an die Leiſtungen ihrer Kinder im Auge zu behalten und zu dieſem Zweck auch von den Klaſſenarbeiten regelmäßig Kenntnis zu nehmen. Dieſe werden an beſtimmten Wochentagen, die zu Beginn jedes Jahres den Eltern mitgeteilt werden, angefertigt und zurückgegeben.
Laubach, im März 1920.
Die Direktion der Realſchule und des Prorealgumnaſiums.
Dr. Hainer.


