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Wenn indessen diese Aussprachen Nutzen bringen sollen, müssen sie möglichst frühzeitig im Laufe des Schuljahres, nicht aber erst zur Zeit der Versetzung erfolgen. Anfragen nach den Leistungen der Schüler in den letzten Wochen des Schuljahres sind völlig zwecklos. Glauben die Eltern eine Ueberbürdung der Schüler oder andere Mißstände im Schulbetrieb wahrzunehmen, so bitten wir, uns vertrauensvoll Mitteilung zu machen.
7. Die Ferienordnung für das Schuljahr 1916-17 ist folgende:
Pfingsten Schulschluß 10. Juni, Wiederbeginn 19. Juni. Sommer» 12. Juli,„ 10. August. Herbst 3 27. September,„ 12. Oktober. Weihnachten 7 23. Dezember,„ 8. Januar. Ostern 9 Samstag vor Palmsonntag.
VII. Bekanntmachung.
Das Schuljahr 1916-17 beginnt Montag, den 1. Mai, vormittags 8 Uhr, mit der Aufnahme- prüfung der neu angemeldeten Schüler, der Unterricht Dienstag, den 2. Mai, vormittags 8⁰5 Uhr.
Anmeldungen neuer Schüler können jederzeit schriftlich oder mündlich bei dem Direktor erfolgen. Dabei sind Geburtsschein mit unterstrichenem Rufnamen, Impfschein und Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorzulegen.
Die in Sexta aufzunehmenden Schüler müssen spätestens am 30. September 1916 neun Jahre alt werden, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, in der Recht- schreibung einige Sicherheit besitzen und in den vier Rechnungsarten mit ganzen Zahlen geübt sein,
Grossh. Direktion des Gymnasiums Fridericianum. Henk.


