Jahrgang 
1916
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VI. Nlitteilungen an die Eltern.

1. Das Schulgeld beträgt für die drei obersten Klassen(Oberprima bis Obersekunda) . jährlich 150 Mk., für die übrigen Klassen 130 Mk. Wenn mehrere Brüder staatliche höhere Lehr- anstalten des Großherzogtums Hessen besuchen, ermäßigen sich diese Sätze beim zweiten auf zwei Drittel, beim dritten und den folgenden auf die Hälfte. Diese Ermäßigung gilt seit 1911 überall da, wo keine höheren Mädchenschulen vorhanden sind, auch für Schülerinnen der höheren Knaben- schulen... Für jeden Schüler, dessen Eltern nicht im Großherzogtum Hessen wohnen, wird ein Zuschlag von jährlich 20 Mk. erhoben.

Das Schulgeld ist in der ersten Hälfte des Februar, Mai, August und November zu entrichten.

Gesuche um Befreiung von der Zahlung des Schulgeldes sind bis zum ersten Mai schriftlich bei der Direktion einzureichen. Die Verleihung einer Freistelle erfolgt immer nur auf ein Jahr und ist an den Nachweis der Bedürftigkeit sowie der guten Begabung, der Streb- samkeit und des guten Betragens geknüpft.

2. Die auswärtigen Schüler, die hier wohnen, haben vor der Wahl oder dem Wechsel einer Wohnung die Genehmigung des Direktors einzuholen..

Ihre Mittagsmahlzeiten dürfen auswärtige Schüler nur in Ausnahmefällen und nur mit Ge- nehmigung des Direktors in einem Wirtshaus einnehmen.

3. Dauernde Befreiung von Pflichtstunden, 2z. B. vom Turnunterricht, kann nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses erfolgen. Die Befreiung muß in jedem Jahr erneut nach- gesucht werden.

Jede Versäumnis von Lehrstunden, Schulfeierlichkeiten uud Schulausflügen ist außer im Fall eines unvermeidlichen Hindernisses strafbar, wenn nicht vorher bei dem Direktor Urlaub eingeholt ist. Bei Schulversäumnissen infolge von Krankheit ist spätestens am zweiten Tage eine schrift- liche Entschuldigung einzuschicken.

Wir bitten die Eltern und Pflegeeltern unserer Schüler, bei der Ausstellung der Entschul- digungen wegen Schulversäumnis recht vorsichtig zu verfahren.

4. Wir empfehlen den Eltern, von Anfang des Schuljahres an die Schulleistungen ihrer Söhne im Auge zu behalten und zu diesem Zweck auch von den Klassenarbeiten regelmäßig Einsicht zu nehmen. Diese werden an bestimmten Wochentagen angefertigt und zurückgegeben, die zu Beginn jedes Halbjahres den Eltern mitgeteilt werden.

Um bei dem ungesunden Andrang zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht gewachsene Schüler vor späteren Enttäuschungen zu schützen, und um sie rechtzeitig den

bergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung entsprechenden Bildungsgang und Beruf

vollziehen zu lassen, hat Großh. Ministerium durch Verfügung vom 24. April 1911 bestimmt, daß Schüler, die in derselben Klasse zum zweitenmal das Lehrziel nicht erreichen, durch Beschluß des Klassenlehrerrats von dem weiteren Besuch einer jeden Lehranstalt derselben Art ausgeschlossen werden können.

5. Ganz besonders empfehlen wir den Eltern und Pflegeeltern, auf die Beschäftigung der Schüler in ihrer freien Zeit, besonders auf ihre Lektüre ein wachsames Auge zu haben und die unheilvollen Einflüsse der Schund- und Schmutzliteratur von ihnen fern- zuhalten. Unsere Schülerbibliothek enthält, in drei Abteilungen für die Unter-, Mittel- und Ober- klassen eingeteilt, eine Fülle für die Jugend geeigneten Lesestoffes. Verzeichnisse empfehlenswerter Bücher stellen wir auf Wunsch gern zur Verfügung.

6. Zur Rücksprache mit den Eltern und Pflegeeltern über Fragen des Unterrichts und der Erziehung sind die Lehrer der Anstalt jederzeit gern bereit. Doch empfiehlt es sich, durch Vermittlung der Schüler vorher eine geeignete Zeit zu vereinbaren. Der Direktor ist in seinem Amtszimmer täglich nach der letzten Unterrichtsstunde zu sprechen. Falls es sich um Auskunft über Leistungen und Betragen eines Schülers handelt, ist es zweckmäßig, den Besuch mindestens einen Tag vorher anzumelden.