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VIII. Bekanntmachungen.
1. Das Schuljahr 1912/13 beginnt Montag, den 15. April, vormittags 8 Uhr, mit der Auf- nahmeprüfung der neu angemeldeten Schüler, der Unterricht Dienstag, den 16. April, vorm. 805 Uhr.
Anmeldungen neuer Schüler können mündlich oder schriftlich jederzeit, spätestens aber Samstag, den 13. April, vormittags von 9— 12 Uhr auf dem Amtszimmer des Direktors erfolgen. Dabei sind Geburtsschein mit unterstrichenem Rufnamen, Impfschein und Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorzulegen.
Die in Sexta aufzunehmenden Schüler müssen spätestens am 30. September 1912 neun Jahre alt werden, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, in der Recht- schreibung einige Sicherheit besitzen und in den vier Rechnungsarten mit ganzen Zahlen geübt sein.
2. Das Schulgeld beträgt für die drei obersten Klassen(Oberprima bis Obersekunda) jährlich 150 Mk., für die übrigen Klassen 130 Mk. Daneben wird für jeden Schüler, dessen Eltern nicht im Großherzogtum Hessen wohnen, wie bisher ein Zuschlag von 20 Mk. jährlich erhoben.
Gesuche um Befreiung von der Zahlung des Schulgeldes sind bis zum 1. Mai schriftlich bei der Direktion einzureichen. Die Verleihung einer Freistelle erfolgt immer nur auf ein Jahr und ist an den Nachweis der Bedürftigkeit sowie der guten Begabung, der Strebsamkeit und des guten Betragens geknüpft.
3. Die auswärtigen Schüler haben vor der Wahl oder dem Wechsel einer Wohnung die Ge- nehmigung des Direktors einzuholen. Die Pflegeeltern bitten wir, bei der Ausstellung der Ent- schuldigungen wegen Schulversäumnis recht vorsichtig zu verfahren.
4. Die schriftlichen Klassenarbeiten werden an bestimmten Wochentagen angefertigt und zurückgegeben, die zu Beginn jedes Halbjahres den Eltern mitgeteilt werden.
5. Zur Rücksprache mit den Eltern unserer Schüler über Fragen des Unterrichts und der Erziehung sind die Lehrer der Anstalt jederzeit gern bereit. Doch empfiehlt es sich, durch Ver- mittlung der Schüler vorher eine geeignete Zeit zu vereinbaren.
Der Direktor ist in seinem Amtszimmer Montags, Mittwochs und Freitags während der letzten Unterrichtsstunde, von ⁄ 12 bis ½ 1 Uhr, regelmäßig zu sprechen. Falls es sich um Auskunft über Leistungen oder Betragen eines Schülers handelt, ist es zweckmäßig, den Besuch mindestens einen Tag vorher anzumelden.
Wenn indessen diese Aussprachen Nutzen bringen sollen, müssen sie möglichst frühzeitig zu Beginn des Schuljahres oder Semesters erfolgen. Insbesondere glauben wir darauf hinweisen zu sollen, daß Anfragen nach den Leistungen der Schüler in den letzten Wochen vor der Versetzung völlig zwecklos sind.
UÜber Unzuträglichkeiten, die geeignet sind, die Handhabung der Schulzucht zu erschweren oder eine UÜberbürdung der Schüler herbeizuführen, bitten wir uns vertrauensvoll Mitteilung zu machen.
6. Hierdurch bringen wir folgende Verfügung Grossh. Ministeriums vom 24. April 1911 zur Kenntnis der Eltern:„Vm bei dem ungesunden Andrang zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht gewachsene Schüler vor späteren Enttäuschungen zu schützen und um sie recht- zeitig den Übergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung entsprechenden Bildungsgang und Beruf vollziehen zu lassen, bestimmen wir, daß Schüler, die in derselben Klasse zum 2. Male das Lehrziel nicht erreichen, durch Beschluß des Klassenlehrerrats von dem weiteren Besuch einer jeden Lehranstalt derselben Art ausgeschlossen werden können.“
7. Die Ferienordnung für das Schuljahr 1912-13 ist folgende:
Pfingsten Schulschluß 25. Mai, Wiederbeginn 3. Juni. Sommer„ 17. Juli,» 15. August. Herbst„ 25. September,» 10. Oktober. Weihnachten„ 21. Dezember,» 6. Januar. Ostern„ 15. März.
Grossh. Direktion des Gymnasiums Fridericianum. Dr. Müller.
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