Jahrgang 
1911
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12.

VIII. Bekanntmachungen.

Anmeldungen neu eintretender Schüler werden schriftlich jederzeit, mündlich an allen Schul- tagen von 11 12 Uhr sowie Samstag, den 22. April, vormittags von 9 12 Uhr entgegen- genommen. Dabei sind Geburtsschein mit unterstrichenem Rufnamen, Impfschein und Abgangs- zeugnis der zuletzt besuchten Schule vorzulegen.

Die in die unterste Klasse aufzunehmenden Schüler müssen spätestens am 30. September 1911 neun Jahre alt werden, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, in der Rechtschreibung eiuige Sicherheit besitzen und in den vier Rechnungsarten geübt sein.

Die Aufnahmeprüfung findet am Montag, den 24. April, vormittags 8 Uhr statt; der Unter- richt beginnt am 25. April um 8 Uhr.

Ferienordnung für das Schuljahr 1911/12:

Pfingsten Schulschluß 3. Juni, Wiederbeginn 11. Juni. Sommer, 12. Juli, 4, 10. August. Herbst 27. September 12. Oktober. Weihnachten 23. Dezember 8. Januar. Ostern 30. März.

) Die auswärtigen Schüler haben vor der Wahl oder dem Wechsel einer Wohnung dem Direktor hiervon Mitteilung zu machen und seine Genehmigung einzuholen. Seit 1. April 1910 ist von Großh. Ministerium das Schulgeld für den Besuch der drei obersten Klassen der Gymnasien, Realgymnasien und Oberrealschulen(Oberprima bis Obersekunda) auf 150 Mk., für die übrigen Klassen auf 130 Mk. jährlich festgesetzt worden. Daneben wird für jeden Schüler, dessen Eltern nicht im Großherzogtum Hessen wohnen, wie bisher ein Zu- schlag von 20 Mk. jährlich erhoben. Gesuche um Befreiung von der Zahlung des Schulgeldes sind bis zum 1. Mai schrift- lich bei der Direktion einzureichen. Die Verleihung einer Freistelle erfolgt immer nur auf ein Jahr und ist an den Nachweis der Bedürftigkeit, sowie der guten Begabung, der Streb- samkeit und des guten Betragens des Schülers geknüpft. Die Tage, an denen in jeder Woche die Hefte mit den verbesserten und beurteilten schrift- lichen Arbeiten sich in den Händen der Schüler befinden, werden ihnen zu Beginn jedes Halbjahres zum Zweck der Mitteilung an die Eltern bekannt gegeben. 1 Die Beurteilung des Betragens erfolgt von jetzt ab durch die fünf Noten I= sehr gut, II= gut, III= im ganzen gut, IV= nicht ohne Tadel, V= tadelhaft. Besuche von Eltern, die Auskunft über die Leistungen ihrer Söhne zu erhalten wünschen, bitten wir mindestens einen Tag vorher anzumelden.

. An die Eltern und Pflegeeltern unserer Schüler richten wir die Bitte, uns über Unzuträg-

lichkeiten, die geeignet sind, die Handhabung der Schulzucht zu erschweren oder eine Uber- bürdung herbeizuführen, vertrauensvoll Mitteilung zu machen. Die Pflegeeltern der Schüler, namentlich der oberen Klassen, bitten wir bei der Ausstellung der Entschuldigungen wegen Schulversäumnis recht vorsichtig zu verfahren.

Die Prüfungsordnungen und Lehrpläne für die höheren Lehranstalten des Großherzog- tums Hessen sind in einer amtlichen Handausgabe(Darmstadt, Staatsverlag, Preis 1,20 Mk.) erschienen.

Grossh. Direktion des Gymnasiums Fridericianum. Dr. Müller.