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VIlI. Bekanntmachungen.
Anmeldungen neu eintretender Schüler werden schriftlich jederzeit, mündlich am 17., 18. und 19. März, sowie am 2 April entgegengenommen. Dabei sind Geburtsschein mit unter- strichenem Rufnamen, Impfschein und Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorzulegen. Die in die unterste Klasse aufzunehmenden Schüler müssen spätestens am 30. Septbr. 1910 neun Jahre alt werden, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, in der Rechtschreibung einige Sicherheit besitzen und in den vier Rechnungsarten geübt sein. Die Aufnahmeprüfung findet am Montag, den 4. April, vormittags 8 Uhr statt; der Unter- richt beginnt am 5. April um 8 Uhr.
.Ferienordnung für das Schuljahr 1910/11:
Pfingsten Schulschluss 14. Mai, Wiederbeginn 23. Mai. Sommer„ 13. Juli,„ 11. August. Herbst„ 28. September„ 13. Oktober. Weihnachten 9) 21. Dezember„ 5. Januar. Ostern. 8. April.
Die auswärtigen Schüler haben vor der Wahl oder dem Wechsel einer Wohnung dem Direktor hiervon Mitteilung zu machen und seine Genehmigung einzuholen.
Vom 1. April 1910 ab ist von Großh. Ministerium das Schulgeld für den Besuch der 3 obersten Klassen der Gymnasien, Realgymnasien und Oberrealschulen(Oberprima bis Ober- sekunda) auf 150 Mk., für die übrigen Klassen auf 130 Mk. jährlich erhöht worden. Daneben wird für jeden Schüler, dessen Eltern nicht im Großherzogtum Hessen wohnen, wie bisher ein Zuschlag von 20 Mk. jährlich erhoben.
Gesuche um Befreiung von der Zahlung des Schulgeldes sind bis zum 1. Mai schrift- lich bei der Direktion einzureichen. Die Verleihung einer Freistelle erfolgt immer nur auf ein Jahr und ist an den Nachweis der Bedürftigkeit, sowie der guten Begabung, der Streb- samkeit und des guten Betragens des Schülers geknüpft.
Die Tage, an denen in jeder Woche die Hefte mit den verbesserten und beurteilten schrift- lichen Arbeiten sich in den Händen der Schüler befinden, werden ihnen zu Beginn jedes Halbjahres zum Zweck der Mitteilung an die Eltern bekannt gegeben.
Besuche von Eltern, die Auskunft über die Leistungen ihrer Söhne zu erhalten wünschen, bitten wir mindestens einen Tag vorher anzumelden.
An die Eltern und Pflegeelternunserer Schülerrichten wir die Bitte, uns über Unzuträglich- keiten, die geeignet sind, die Handhabung der Schulzucht zu erschweren oder eine Ueber- bürdung herbeizuführen, vertrauensvoll Mitteilung zu machen. Die Pflegeeltern der Schüler, namentlich der oberen Klassen, bitten wir bei der Ausstellung der Entschuldigungen wegen Schulversäumnis recht vorsichtig zu verfabren.
Die Prüfungsordnungen und Lehrpläne für die höheren Lehranstalten des Großherzog- tums Hessen sind in einer amtlichen Handausgabe(Darmstadt, Staatsverlag, Preis 1,20 Mk.) erschienen.
Grossh. Direktion des Gymnasiums Fridericianum. Dr Müller.


