Jahrgang 
1926
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mannV). 26. 8. Städtischer Lehrfilm:Mit der Hapag nach Südamerika, von den Tertien besucht. 22. 9. Städtischer Lehrfilm:Wege zu Kraft und Schönheit (mit Auslassung der kitschigen Stellen), besucht von den Primen und Sekunden. 30. 10. Reformationstag: die evangelischen Schüler nahmen an der Feier in der Karls- kirche teil. 6. 11. Pfarrer Bürck-Karlsruhe, Geschäfts- führer des Badischen Landesverbandes, sprach über Alkoholismus und Charakterbildung vor den oberen Klassen. 4. 12. Dr. Drach, Lektor an der Berliner Universität, trug vor den Primen und Sekunden Balladen und Stücke aus Epen vor. 23. 12. Weihnachtsfeier. 1. 3. Gedenkfeier im Anschluß an den Volkstrauertag für die Gefallenen.

Am 20. September fand die Herbstreifeprüfung unter dem Vorsitz des zum Staatlichen Prüfungskommissar

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bestellten Direktors, am 8. und 9. Februar die Oster- reifeprüfung unter der Leitung des Dezernenten der Schule, Oberschulrat Dr. Grau, statt(vergl. S. 13). Bei der Entlassungsfeier am 16. März sprachen zum Abschied auch die Abiturienten Rudolf Weber(über die Geschichte der deutschen Verfassungen) und Paul Melchers(über Annette von Droste).

Wie im vorigem Jahre einem, so wurden diesmal zwei besonders begabten Reifeprüflingen auf Antrag des Direktors Studienmittel aus derStudienstiftung des deutschen Volkes bewilligt.

Unter dem Vorsitz des Geheimen Regierungs- und Oberschulrats Dr. Gerstenberg fand für Nichtschüler eine Prüfung im Herbsttermin statt, der sich ein Prüf- ling ohne Erfolg unterzog; in einer Prüfung im Oster- termin bestanden von drei Prüflingen zwei.

VII. Wichtige Erlasse und Verfügungen der Behörde.

12. 5.: An öffentlichen Straßen- und Haussammlungen dürfen sich keine Schüler unter 18 Jahren beteiligen. 27. 6.: Neue Lehrgänge in der Kurzschrift nur mehr in der Einheitskurzschrift gestattet. 21. 8.: Die Ent- politisierung der Schule ist eine wichtige Aufgabe. Fesselung der Jugend durch schulfremde oder von der Schule ablenkende Interessen hemmt die wissenschaft- liche Ausbildung. In das parteipolitische Treiben sollte die Jugend nicht hineingezogen werden. Schüler dürfen

keiner Vereinigung angehören, die sich gegen den Staat

oder die geltende Staatsform richtet. Abzeichen in der Schule und bei Schulveranstaltungen zu tragen(oder sie mitzubringen) ist verboten. 20. 11.: Zahl der Wander- tage auf etwa neun im jJahre festgesetzt; außerdem auf der Oberstufe jährlich mehrtägige Wanderung erwünscht.

14. 1.: Über die neuen Pädagogischen Akademien (Bonn, Elbing, Kiel) für künftige Volksschullehrer. Mel- dung(nur von Reifeprüflingen) durch den Leiter der Schule. 22. 2.: Alle Schüler der staatlichen Schulen sind vom 1. April ab gegen Unfälle auf dem Schulwege, dem Schulgrundstück, bei Veranstaltungen der Schule und der Schülervereine versichert. Jährlicher Beitrag RM. 0,65.

Ferienordnung für 1926/27: Ostern von Sonnabend 27. 3. bis Dienstag 13. 4.; Pfingsten von Freitag 21. 5. bis Dienstag 1. 6.; Sommer von Freitag 2. 7. bis Dienstag 3. 8.; Herbst von Dienstag 28. 9. bis Mittwoch 13. 10.; Weihnachten von Mittwoch 23. 12. bis Donnerstag 7. 1. 27; Osterferien von Sonnabend 9. 4. 27 an. Schluß des Unter- richts jedesmal nach der dritten Stunde.

4 VIII. Mitteilungen an die Eltern.

1. Sprechstunden: Der Direktor hält wochentags von 11 12 in seinem Amtszimmer, jeder Lehrer wöchent- lich eine Stunde ab; die Zeit und das Zimmer sind aus einer im unteren Flur der Schule hängenden Tabelle zu ersehen. Es wird gebeten, von dieser Einrichtung früh- zeitig, nicht erst nach Weihnachten, Gebrauch zu machen. Soll über den Stand der Leistungen Aus- kunft gegeben werden, so ist vorherige Anmeldung er- wünscht. In den letzten vier Schulwochen ist eine An- frage über Versetzungsaussichten zwecklos.

2. Bei Versäumnissen wegen Krankheit ist eine schriftliche oder mündliche(aber keinesfalls telephonische) Mitteilung an den Klassenleiter spätestens am zweiten Tage(mit Angabe der Art der Erkrankung) zu machen.

Cassel, den 1. Mai 1926.

3. Urlaubsgesuche müssen rechtzeitig vorher einge- reicht werden, für einen Tag beim Klassenleiter, sonst beim Direktor durch den Klassenleiter. Urlaub dicht vor oder nach den Ferien kann in der Regel nur auf Grund eines ärztlichen Gutachtens erteilt werden.

4. Befreiung vom Turnunterricht ist nur auf Grund eines ärztlichen, völlige nur auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses möglich; sie gilt höchstens für ein halbes Jahr. Fahrschüler können vom Spielturnen nur auf An- trag beim Provinzial-Schulkollegium(durch Vermittlung der Schule) befreit werden. Beim Hallenturnen muß jeder Schüler Turnschuhe tragen. Im übrigen wird mög- lichst leichte Turnkleidung empfohlen.

Dr. WEVNAND, Oberstudiendirektor.