VI. Mitteilungen an die Schüler und deren Fltern.
1. Aufnahmeprüfung für Sexta am vorletzten Schultage, Freitag, den 3. April vormittags 10 Uhr; für die anderen Klassen Dienstag, den 21. April, von vormittags 8 Uhr ab. Beginn des Unterrichts Mittwoch, den 5. April, vormittags 8 Uhr.
2. Anträge auf Beurlaubung im Anschluß an die Ferien müssen schriftlich an den Direktor gerichtet werden. Sie können in der Regel nur dann genehmigt werden, wenn ärztlich bescheinigt wird, daß die Ferien für die Prholung des Schülers nicht ausreichen oder daß der Schüler so krank ist, daß er an dem Unterricht nicht mehr teilnehmen kann. Ein kurzer Urlaub lediglich zu dem Zweck ein bequemes Reisen zu ermöglichen kann unter keinen Umständen bewilligt werden. Ich bitte höflichst die Eltern unserer Schüler, sich selbst und mir das Peinliche einer Verweigerung ersparen zu wollen.
3. Jeder Tanzunterricht steht unter Oberaufsicht der Schule und bedarf der Genehmigung des Direktors. Diese wird widerruflich erteilt. Wenn sich herausstellt, daß die geistigen Fortschritte des Schülers durch die Tanzstunde beeinträchtigt werden, so ist die weitere Beteiligung daran einzuschränken oder aufzugeben. Die Pltern werden gebeten, zugleich mit der Anstalt darauf hinzuwirken, daß die sich an den Tanz- unterricht anschließenden Partieen und Vergnügungen in angemessenen Grenzen bleiben.
4. Es wird darum ersucht, den Konfirmationsunterricht, soweit möglich, in die Zeit zu verlegen, in welcher der Schüler die Obertertia besucht. Bei dem Stundenplan dieser Klasse wird darauf tunlichst Rücksicht genommen werden. Diese Rücksichtnahme auf mehr als zwei Klassen ausaudehnen(III 1 A, III 1 B), ist nicht wohl augngig
. Gesuche um Schulgeldbefreiung werden bis zum Schlusse der ersten Schelwoche jedes Vierteljahrs angenommen; später einlaufende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. Nach§ 13 der Schulordnung muß dem erstmaligen Gesuche eine Bedürftigkeits.-Bescheinigung beigelegt werden.
6. Folgendes Schreiben, welches ich im Februar im Namen des Lehrkollegiums an die Eltern der Schüler der Obersekunda und Prima versandt habe, bringe ich hiermit zur allgemeinen Kenntnis:
„Von durchaus einwandfreier, glaubhafter Seite ist mir mitgeteilt worden, daß an dem Königlichen Wilhelms-Gymnasium eine unerlaubte Schülerverbindung besteht. Die Lehrerkonferenz hat beschlossen, dies den Eltern bekannt zu geben, damit diese dafür sorgen, daß ihre Söhne sich solchem Treiben fernhalten. Weiter als durch Rat und Warnung in die Zucht des Elternhauses einzugreifen, liegt außerhalb des Rechtes und der Pflicht der Schule.
Es wird jeder Schüler, dessen Zugehörigkeit zu einer unerlaubten Verbindung herauskommt, strenge— gegebenenfalls mit Ausweisung bestraft.“


