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sich an starke, nervenerregende Eindrücke, und die Freude an ruhiger Betrachtung guter künstlerischer Darstellungen geht verloren.“— In Obereinstimmung mit der hiesigen Bezirkspolizeiverordnung werden unseren Schülern nur diejenigen kinematographischen Vorstellungen gestattet, die durch Anschlag am Eingange zu den Vorführungsräumen als„Jugendvorstellungen“ bezeichnet sind.
Cassel, März 1913.
Der Königliche Gymnasial-Direktor:
Professor Dr. Goldscheider.


