27 aus der Ansprache hervorheben, welche Seine Majestät der Kaiser und König an die Fähnriche der Marine bei Einweihung der Marineschule in Mürwik gehalten hat. (21. November 1910.)
„Noch eine kleine Ermahnung will ich Ihnen mit auf den Weg geben, eine Frage, die Mir sehr am Herzen liegt für Meine Nation. Es ist die Frage des AIkohols und des Trinkens.
Ich weiß sehr wohl, daß die Lust zum Trinken ein altes Erbstück der Ger- manen ist. Immerhin aber müssen wir uns, aber in jeder Beziehung, durch Selbst- zucht von diesem Übel befreien. Ieh kann Ihnen versichern, daß Ich in meiner zweiundzwanzigjährigen Regierung die Erfahrung gemacht habe, daß die gröfßte Menge der Verbrechen, die Mir zur Aburteilung vorgelegt wurden, zu neun Zehntel, auf die Folgen des Alkohols zurückzuführen ist.
Wenn Sie die Leute erziehen zum Verzicht auf den Alkohol, bekomme Ich gesunde und vernünftige Untertanen. Es ist eine große Frage der Zukunft, denn durch die abgehenden Leute wird der Gedanke auf das flache Land gebracht. Wenn Sie diese Grundsätze vertreten, wird Mein Volk moralisch gehoben. Das ist eine Arbeit, an der sich zu beteiligen Ich Sie bitten möchte.“
8. Die versetzten Schüler bleiben in der Regel in der höheren Klasse bei der(A- oder B-) Abteilung, der sie vorher angehört haben. Insofern bei Neouaufnahme der Wunsch besteht, den Schüler einer bestimmten Abteilung zuzuweisen, muß dies bis zum Schluß der ersten Ferienwoche angegeben werden. Dasselbe gilt für die Einreihung der nicht versetzten Schüler. Ob derartige Wünsche berücksichtigt werden können, hängt von der Schülerzahl und von anderen Umständen ab.
9. Wenn bei den Eltern die Absicht besteht, sich bei dem Direktor oder bei den Ordinarien nach den Leistungen eines Schülers zu erkundigen, so empfiehlt sich eine 2—3 Tage vorausliegende Anzeige, damit die erforderlichen Angaben zuvor bei den einzelnen Klassenlehrern eingezogen werden können. Es wird ergebenst gebeten, die Befragung der Lehrer möglichst zeitig eintreten zu lassen und nicht bis zum Schlusse des Schuljahres zu verschieben, da dann meistens das Versäumte nicht mehr nachgeholt werden kann. Ständige Kenntnisnahme der Schülerhefte ist erwünscht, sie werden den Schülern zu diesem Zwecke nach Hause mitgegeben.
10. Der Besuch der Kinematographentheater ist zu einer ernsten Gefahr für unser Volksleben und für die Entwickelung unserer Jugend geworden. Der Herr Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten äußert sich darüber am 8. März 1912 folgendermaßen:„Viele dieser Lichtbildbühnen wirken auf das sittliche Empfinden dadurch schädigend ein, daß sie unpassende und grauenvolle Szenen vorführen, die die Sinne erregen, die Phantasie ungünstig beeinflussen und deren Anblick daher auf das empfängliche Gemüt der Jugend ebenso vergiftend einwirkt wie die Schmutz- und Schundliteratur. Das Gefühl für das Gute und Böse, für das Schickliche und Gemeine muß sich durch derartige Darstellungen verwirren; und manches unverdorbene kindliche Gemüt gerät hierdurch in Gefahr, auf Abwege gelenkt zu werden. Aber auch das ästhetische Empfinden der Jugend wird auf diese Weise verdorben, die Sinne gewöhnen


