Jahrgang 
1907
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VII. Für die physikalische Sammlung

wurde angeschafft: 1 Dynamomaschine mit einer dazu gehörigen Bogenlampe und einer Glühlampe auf Stativ, ferner ein Schallapparat zur Luftpumpe.

VIII. Chemisches Laboratorium.

Neuanschaffungen wurden nicht gemacht.

IX. Für den Gesanganterricht

Eine Notenmappe, ein neues Choralbuch.

X. Inventar des Zeichenunterrichts.

Angeschafft wurden: Fliesen und Schmetterlinge, Gefüäße und verschiedene zoologische Prüparate.

XI. Inventar für den Turnunterricht.

Verschiedene Bälle.

VI. Mitteilungen an die Schüler und derel Eltern.

1. Aufnahmeprüfung für Sexta am letzten Schultage Sonnabend, den 23. März, Vormittags 10 Uhr; für die anderen Klassen Montag, den 8. April, von Vor- mittags 8 Uhr ab. Beginn des neuen Schuljahres Dienstag, den 9. April, Vor- mittags 8 Uhr.

2. Abmeldung am Ende des Vierteljahres muß spätestens in der ersten Woche nach Schluß der Schule erfolgen; Weihnachten läuft die Abmeldungsfrist am 2. Januar ab, Ostern am 1. April. Zur Abmeldung ist ein Formular zu benutzen, das bei dem Schuldiener erhältlich ist.

3. Urlaub im Anschluß an die Ferien muß bei dem Direktor nachgesucht werden und ist auf die wirklich notwendigen Fälle zu beschränken. In der Regel kann dabei nur die durch ärztliches Gutachten begründete Rücksichtnahme auf die Gesundheit des Schülers maßgebend sein. Durch das UÜbermaß von Urlaubsgesuchen wird die Anstaltsordnung erheblich geschädigt.

4. Der Tanzunterricht steht unter Oberaufsicht der Schule und bedarf der Genehmigung des Direktors. Diese wird widerruflich erteilt. Wenn sich herausstellt, daß die geistigen Fortschritte des Schülers durch die Tanzstunde beeinträchtigt werden,