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II. Auswahl aus den Verfügungen der vorgesetzten Behörde.
Berlin, den 5. Juni 1906. Ober-Hofmarschallamt: Seine Majestät haben Allergnädigst geruht, denjenigen Schulen, deren Schüler sich an der Sammlung der Seiner Majestät dem Kaiser zur Verfügung gestellten Flottenspende beteiligt haben, zur Erinnerung an Allerhöchst Ihre Silberne Hochzeit und als ein Zeichen der Allerhöchsten Anerkennung des durch diese Sammlung bekundeten Patriotismus ein Gedenkblatt mit der Allerhöchsteigenhändigen Namensunterschrift zu stiften.
Im Allerhöchsten Auftrage lasse ich dieses Gedenkblatt in der Anlage folgen.
gez.: A. Eulenburg.
Das Gedenkblatt ist in der Aula aufgehängt worden.
Gassel, den 12. Juni 1906. Dem Oberlehrer Karl Bode wird der Charakter als Professor verliehen.
Cassel, den 16. Juni 1906. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium über- sendet das von dem Herrn Minister überwiesene Werk„Unser Kaiserpaar“ als Prämie für einen würdigen Schüler.
Cassel, den 17. Juli 1906. Seine Majestät der Kaiser und König haben mittels Allerhöchsten Erlasses vom 28. Juni d. J. dem Professor Bode den Rang der Räte vierter Klasse zu verleihen geruht.
Gassel, den 31. August 1906. Professor Mascher, Oberlehrer am Königl. Gymnasium in Hanau, wird zum 1. Oktober d. J. an das hiesige Königl. Wilhelms- gymnasium versetzt.
Gassel, den 5. September 1906. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium übersendet im Auftrage des Herrn Ministers 6 Exemplare des von dem Hauptmann Bayer herausgegebenen Buches:„Der Krieg in Südwestafrika und seine Bedeutung für die Entwickelung der Kolonie“; 2 für die Schülerbibliothek, die übrigen zur Verwendung als Schulprämien,
Cassel, den 8. Oktober 1906. Die Kandidaten des höheren Schulamts Hermann Salzmann und Dr. Hermann Küster werden dem Wilhelmsgymnasium überwiesen.
Cassel, den 15. Oktober 1906. Durch Erlaß vom 10. d. M. hat der Herr Minister dem hiesigen Wilhelmsgymnasium den französischen Lehramtsassistenten Carion zunächst für die Dauer des Winterhalbjahres 1906/07 überwiesen; durch Verfügung vom 18. Februar 1907 wird der Lehrauftrag auch auf das folgende Sommerhalbjahr ausgedehnt.
Berlin, den 27. November 1 906. Meldungen zur Annahme als Bergbau- beflissener sind in der Zeit vom 15. März bis zum 1. April bezw. in der Zeit vom 15. September bis zum 1. Oktober auch ohne Beifügung eines Abiturientenzeugnisses statthaft. Auf Grund dieser Meldungen kann alsdann die vorläufige Einstellung als


