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1 AusWahl aus den TVerfügungen der vorgesetzten Behörde.
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Der Minister der geistlichen, Unterri hts- und Medizinal- Angelegen- heiten, Berlin, 2. März 1903, U. II. Nr. 512.
Die for Ternngen der neuen Fähnrichprüfung sind derartig bemessen, daß ein junger Mann, der nach geregeltem Schulunterricht die Primareife auf einer der 3 oberen Schularten erlangt hat, vor dem Eintritte in die Fähnrichprüfung keine Presse mehr zu besuchen braucht, sondern die etwa notwendigen Wieder- holungen und geringen Ergänzungen des im bisherigen Unterricht Erlernten mit leichter Mühe selbst bewirken kann. Es werden dadurch Zeit und Kosten erspart sowie mancherlei Gefahren fern gehalten.
Der Minister der geistlichen usw. Angelegenheiten, Berlin, 30. April 1903, U. II. 650. Die Zulassung zu der Laufbahn für den Königlichen Forst- verwaltungsdienst kann nur demjenigen gestattet werden, welcher 1. das Zeugnis der Reife von einem deutschen Gymnasium, einem deutschen Realgymnasium oder einer preußischen oder einer dieser gleichstehenden außerpreußischen deutschen Oberrealschule erlangt und in diesem Zeugnisse ein unbedingt genügendes Urteil in der Mathematik erhalten,
2. das 22. Lebensjahr noch nicht überschritten hat.
Der Minister der geistlichen usw. Angelegenheiten, Berlin, 15. Mai
1903, U. II. Nr. 1232.
Der wissenschaftliche Hilfslehrer Otto wird zum Oberlehrer befördert. Der Minister der geistlichen usw. Angelegenheiten, Berlin, 15. Mai 1903, II. II. Nr. 1232.
Der wissenschafsliche Hilfslehrer Lic. theol. Weber wird zum Ooberlehr er befördert.
Der Minister der geistlichen usw. Angelegenheiten, Berlin, 8. Juli 1903, U. II. Nr. 2005.—
Den Oberlehrern Dr. Gorges und Bochroeder wird der Charakter als Professor verliehen.
Königliches Provinzial-Schulkollegium, Cassel, 3. August 1903, J.-Nr. S. 6928.
Oberlehrer an dem Königlichen Gymnasium in Weilburg Professor Steyer wird zum 1. Oktober 1903 an das Wilhelms-Gymnasium in Cassel in gleicher Eigen- schaft versetzt.
. Allerhöchste Ordre vom 26. Oktober 1903.
Prof. Dr. Gorges und Prof. Bochroeder erhalten den Rang der Räte 4. Klasse. Der Minister der geistlichen usw. Angelegenheiten, Berlin, 15. Dez-. 1903, U. II. Nr. 3940.
Dem Oberlehrer Bleckmann wird der Charakter als Professor verliehen,


