Jahrgang 
1893
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Den Ausschreitungen vorzubeugen, welche die Schule, wenn sie eingetreten sind, mit ihren schwersten Strafen verfolgen muſs, ist Aufgabe der häuslichen Zucht der Eltern oder ihrer Stellvertreter. In die Zucht des Elternhauses selbst weiter als durch Rat, Mahnung und Warnung einaugreifen, liegt auſserhalb des Rechtes und der Pflicht der Schule; und selbst bei auswärtigen Schülern ist die Schule nicht in der Lage, die unmittelbare Aufsicht über ihr häusliches Leben zu führen, sondern sie hat nur deren Wirksamkeit durch ihre Anordnungen und ihre Controle zu ergänzen. Selbst die gewissenhaftesten und aufopferndsten Bemühungen der Lehrerkollegien, das Unwesen der Schülerverbindungen zu unterdrücken, werden nur teilweisen und unsicheren Erfolg haben, wenn nicht die Erwachsenen in ihrer Gesamtheit, insbesondere die Eltern der Schüler, die Personen, welchen die Aufsicht über auswärtige, Schüler anvertraut ist, und die Organe der Gemeindeverwaltung, durchdrungen von der Uberzeugung, daſs es sich um die sittliche Gesundheit der heranwachsenden Generation handelt, die Schule in ihren Bestimmungen rückhaltslos unterstützen.

Noch ungleich gröſser ist der moralische Einflufs, welchen vornehmlich in kleinen und mittleren Städten die Organe der Gemeinde auf die Zucht und gute Sitte der Schüler an den höheren Schulen zu üben vermögen. Wenn die städtischen Behörden ihre Indignation über zuchtloses Treiben der Jugend mit Entschiedenheit zum Ausdrucke und zur Geltung bringen, und wenn dieselben und andere um das Wohl der Jugend besorgte Bürger sich entschlieſsen, ohne durch Denunciation Bestrafung herbeizuführen, durch warnende Mitteilung das Lehrerkollegium zu unterstützen, so ist jedenfalls an Schulorten von mäſsigem Umfange mit Sicherheit zu erwarten, daſs das Leben der Schüler aufserhalb der Schule nicht dauernd in Zuchtlosigkeit verfallen kann.

Durch Verfügung Sr. Excellenz des Herrn Ministers ist der unterzeichnete Direktor auf sein Ansuchen aus Gesundheitsrücksichten zum 1. April d. J. an das hiesige Königliche Friedrichs-Gymnasium versetzt worden.

Ich scheide mit schwerem Herzen von der Anstalt, die mir vergönnt war zu Ostern 1886 zu eröffnen und mit der ich durch meine nunmehr siebenjährige Thätigkeit an derselben auf das Engste verbunden bin. Ich scheide mit dem Gefühl der Trauer, aber zugleich mit dem Gefühl des lebhaftesten Dankes gegen das Lehrerkollegium, das mir in treuer Mitarbeit 80 erfolgreich zur Seite gestanden hat, und in der Hoffnung, daſs das Band, welches mich mit, den Lehrern der Anstalt, sowie mit den Schülern und ihren Eltern verbindet, bestehen bleibt und sie mir ein treues Andenken bewahren, wie ich sie in steter herzlicher Erinnerung tragen werde.

Cassel, am 18. März 1893.

Der Königliche Gymnasial-Direktor Dr. Heufsner.