Jahrgang 
1913
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4.

6.

Um ein gedeihliches Zusammenwirken von Schule und Haus zu erreichen, haben der Direktor und die Lehrer regelmäßige Sprechstunden festgeséetzt, die durch Anschlag auf dem Flur bekannt, gemacht werden. In diesen wird gern Auskunft erteilt über die Kenntnisse und das Verhalten der Schüler. Eine vorherige Anmeldung ist wünschenswert; sie ist notwendig, wenn Auskunft über die gesamten Kenntnisse oder über die Gesamthaltung eines Schülers gewünscht wird.

Die Aufnahmeprüfung für die Klassen Prima bis Quinta findet Donnerstag, den 3. April, vor- mittags 8 Uhr statt.

Bei der Anmeldung sind die Zeugnisse über den bisherigen Unterricht, ein Geburts- oder Taufschein und ein Impfschein, bezw. nach zurückgelegtem 12. Lebensjahre ein Wiederimpfschein vorzulegen. Schüler, welche bereits eine höhere Schule besucht haben, müssen ein vorschrifts- mäßiges Abgangszeugnis dieser Schule beibringen.

Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt der vorherigen Genehmigung des Unterzeichneten, auch darf später ohne seine vorherige Zustimmung die Wohnung nicht gewechselt, werden.

Das Schulgeld beträgt jährlich 150 Mark für Einheimische und 230 Mark für Auswärtige. Das Eintrittsgeld beträgt 3 Mark.

Die Abmeldung eines Schülers kann nur von dem gesetzlichen Vertreter mündlich oder schriftlich bei dem Direktor bewirkt werden. Eufolgt dieselbe nicht spätestens in der auf den TPag des Schulschlusses folgenden Woche, so hat der Abmeldende das Schulgeld für ein weiteres Vierteljahr zu zahlen-

Ferien-Ordnung. Freitag, den 9. Mai 1913 bis Freitag, den 16. Mai 1913. Freitag, den 4. Juli 1913 pis Dienstag, den 5. August 1913. Sonnabend, den 27. September 1913 bis Dienstag, den 14. Oktober 1913. Sonnabend, den 20. Dezember 1913 bis Sonnabend, den 3. Januar 1914. Schluß Sonnabend, den 4. April 1914. Der Unterricht beginnt Freitag, den 4. April, vormittags 8 Uhr.

Cassel, im März 1913. Der Direktor:

v. Hanxleden.