(Zum Nachweise eines ordnungsmäßigen Berufs- studiums wird gefordert, daß der Kandidat während mindestens zwei Semestern an praktischen Ubungen bei dem Hochschul-Turn- und Sportlehrerteilgenommen und während einer gleichlangen Zeit Vorlesungen aus dem Gebiet der Leibesübungen gehört hat.)
Min.-Erlaß vom 3. 11. 1927: Am 1. Mai 1928 werden in die staatlichen Pädagogischen Akademien je 50 Stu- denten neu aufgenommen und zwar in Elbing und Kiel zur Ausbildung evangelischer Volksschullehrer und-lehrerinnen, in Bonn zur Ausbildung katholischer Volksschullehrer und in Frankfurt a. M. von Volks- schullehrern und-lehrerinnen.
Der Bildungsgang ist zweijährig. Studiengebühren werden nicht erhoben. Unter gewissen Voraussetzungen können Studienbeihilfen gewährt werden. Internate sind mit den Akademien nicht verbunden. Arbeitspläne sind bei den Sekretariaten der Pädagogischen Akademien erhältlich. Das Aufnahmegesuch ist bis spätestens zum 15. März an eine der Pädagogischen Akademien zu richten. Der Meldung sind beizufügen: 1. Lebenslauf. 2. Eine beglaubigte Abschrift des Reife- zeugnisses einer neunstufigen höheren Lehranstalt oder eine Bescheinigung des Anstaltsleiters über die bestandene Reifeprüfung oder über das voraussicht- liche Bestehen derselben. 3. Ein Gesundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arztes. 4. Ein amtlicher Ausweis über die Staats- angehörigkeit. Im Laufe des Monats April werden alle Bewerber, deren Aufnahme in Aussicht genommen ist, zu einer Prüfung ihrer musikalischen Kenntnisse und Fertigkeiten im Akademieort einberufen. Die Bewerber müssen mit der allgemeinen Musiklehre
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vertraut sein, ein einstimmiges schlichtes Motiv nach- singen und niederschreiben, ein einfaches Lied vom Blatt und eine Anzahl Volkslieder auswendig singen können. Im Spiel eines der drei Instrumente Geige, Klavier oder Orgel müssen die elementaren Grund- lagen vorhanden sein. Die Bewerberinnen werden sich in einer Aufnahmeprüfung über Kenntnisse und Fertigkeiten in der Nadelarbeit im Umfange einer ab- geschlossenen Lyzeumsbildung ausweisen müssen. Ob in besonderen Fällen von der Forderung hinreichender turnerischer, musikalischer und technischer Vorbildung abgesehen werden kann, bleibt meiner Entscheidung vorbehalten.
Verf. vom 20. 12. 1927: Das Prov.-Schulkollegium fordert, dem Ausbau der Schülerbücherei besondere Sorgfalt zu widmen. Alle Bücher, die nach Form und Gehalt den erzieherischen Aufgaben der Schulewidersprechen, wozu u. a. wissenschaftlich überholte, künstlerisch minderwertige und politisch nicht mehr zeitgemäße Schriftwerke gehören, sind auszuscheiden. Neben die Schülerbücherei, die der Weckung und Bildung des Lesebedürfnisses dient, tritt die Arbeitsbücherei, die sachliche Darstellungen jeder Art als Grundlagen für die Bearbeitung nach bestimmten Gesichtspunkten des Unterrichts der Klassen und freien Arbeitsge- meinschaften bereit stellt.
Verf. des P. S. K. vom 12. März Nr. 3374: Die Schüler der Oberprima sind mehrfach im Laufe des Schul- jahres darauf hinzuweisen, daß für alle höheren technischen Berufe der Nachweis eines Mindestmaßes praktischer Ausbildung teils bereits bei der Imma- trälenlation, teils bei den Diplomprüfungen verlangt wird.
7. Verzeichnis der an der Schule gebrauchten Lehrbücher.
(In Klammer ist die Genehmigungs-Verfügung des Pr.-Sch.-K. mitgeteilt.— Im neuen Schuljahre wird die Einführung von verschiedenen neuen Lehrbüchern beantragt werden.)
Religion: Halfmann& Köster, Hilfsbuch für den evgl. Religionsunterricht. 3 Teile. Für alle Klassen. (Nicht mehr im Gebrauch.)
Strack& Völker, Biblisches Lesebuch.(Mittelklassen.)
Schuster& Franke, Lehrbuch für den evgl. Religions- unterricht an höheren Schulen.(Für alle Stufen.) Deutsch: O. Mensing, Deutsche Grammatik nebst Ubungsbuch.(Unter- und Mittelklassen.)(Nr. 19 741— 7. 12. 1912.)
Die Lesebücher„Lebensgut“ und„Wägen und Wirken“.(Das eine in den A-Klassen, das andere in den B-Klassen der Unter- und Mittelstufe; die Oberstufe benutzt„Lebensgut“.)
Latein: Wulf, Schola latina.(UII— O II). Lateinbuch für Reform-Realgymnasien usw., Reformausgabe.
Französisch: Strohmeyer, Französisches Unter- richtswerk. Einheitsausgabé A.(Nr. 2278— 10. 3 1926) Grund-Neumann, Französisches Lehrbuch. Ausgabe 3. Gekürzte Ausgabe. Französisch als zweite Fremdsprache. (Für die jüngeren Klassen, die Französisch als zweite Fremdsprache haben.)
Englisch: Riemann-Eckermann, Englisches Unter- richtswerk. Einheitsausgabe 3.(Für preußische Schulen.) Folgende Teile: I, II; Ubungsbuch für die Mittelstufe; Englisches Lesebuch zur Einführung in die Kultur Groß- britanniens; Grundzüge der englischen Grammatik l) 9) Riemann-Eckermann, Englische Sprachlehre (—.
Geschichte: Teubners geschichtliches Unterrichts- werk für höhere Lehranstalten: Pinnov, Lehrbuch der Geschichte für die Mittelstufe. Ausgabe A. Grundriß der Geschichte für die Oberstufe. Ausgabe B(OII— Ol).
Erdkunde: Fischer& Geistbeck, Erdkunde für höhere Lehranstalten. Einheitsausgabe(VI O.
Keil& Riecke, Schulatlas. Fischer& Geistbeck, Stufenatlas(3 Teile).
Rechnen und Mathematik: Bauer und v. Hanxleden, Lehrbuch der Mathematik.(Mittel- und Oberklassen.) (Nr. 2925— 10. 4. 1920.)
E. v. Hanxleden und R. Hentze, Rechenbuch für höhere Schulen. 3 Bände. Unterstufe.(Nr. 1930—12. 3. 1926.)
Physik: Koppe& Husmann, Lehrbuch der Physik.
Ausgabe B.(Nicht mehr aufgelegt.) 1So eiberg. Lehrbuch der Physik.(Unter- und Ober-
stufe.
Chemie:I Schreiber, Lehrbuch der Chemie und der Mineralogie(UII).(Wird nicht mehr aufgelegt.)
Nolda& Schneider, Lehrbuch der Chemie(UII).
Scheid, Leitfaden der Chemie.(Oberstufe der Gesamtausgabe. OII— Ol.)
Biologie: Schmeil, Leitfaden der Pflanzenkunde.
Schmeil, Leitfaden der Tierkunde.(Nr. 317— 9. 4. 1914.)
Musik: Heinrichs& Pfusch, Frisch gesungen. Aus- gabe A.(II. Teil.)
Andere als die hier angegebenen Lehrbücher sind in der Anstalt nicht im Gebrauch.


