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4. Schulordnung.
Alles Wissenswerte über Aufnahme und Austritt, Schulversäumnisse, Schulzucht, Ver- kehr der Schule mit dem Elternhaus, Schulgeldbestimmungen usw. enthält die Schulordnung, die im Besitz eines jeden Schülers ist und deren Einsichtnahme den Eltern hiermit angelegentlichst empfohlen wird. Manchen Eltern ist dadurch schon ein empfindlicher Schaden erwachsen, dass sie z. B. einzelne Bestimmungen der Schulgeldordnung nicht beachtet haben. Die Schulordnung enthält auch die neue Anweisung zur Verhütung ansteckender Krankheiten, sowie die Versetzungs- bestimmungen und eine Übersicht über die Berechtigungen der Realgymnasien.
5. Sprechstunden des Direktors und der Lehrer.
In Schulangelegenheiten ist der Direktor an jedem Schultage von 11— 12 Uhr im Schul- gebäude zu sprechen. Ebenso hat dort jeder Lehrer der Anstalt wöchentlich eine Sprechstunde, deren Lage den Schülern mitgeteilt wird und auch auf einer im Flur aushängenden Tafel ver- zeichnet ist. Es empfiehlt sich, einen beabsichtigten Besuch vorher anzumelden; unbedingt nötig ist dies, wenn auch über die Leistungen in Fächern Auskunft gewünscht wird, in denen der betreffende Lehrer den Schüler nicht selbst unterrichtet. Die Schule bittet ausdrücklich darum, von obiger Gelegenheit zu Rücksprachen möxglichst oft und zeitig Gebrauch zu machen. In den letzten Wochen des Schuljahres aber kann über den Stand der Leistungen keine Auskunft gegeben werden.
Die Schlussfeier wird am Mittwoch, den 5. April, vormittags 9 Uhr, stattfinden. Aus Mangel an Raum muss auf die Anwesenheit von Gästen leider verzichtet werden.
Die Aufnahmeprüfung der für Sexta angemeldeten Schüler beginnt Montag, den 3. April, nachmittags 3 Uhr.
Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 20. April, mit der Aufnahmeprüfung der übrigen angemeldeten Schüler um 8 Uhr morgens. Die Eröffnungsandacht für das neue Schul- jahr, an die sich der Unterricht unmittelbar anschliesst, findet am 21. April, morgens um 8 Uhr, statt.
Der Direktor des Realgymnasiums: S-chulte-Tigges.


