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e) Chemisches Laboratorium.(Verwalter: Professor Heydenreich.)
5 Maläontologische Wandtafeln(ideale Landschaftsbilder); Holemann, Organische Chemie, Holemann, Einfache Versuche a. d. Gebiete der org. Chemie; Mittag, Chem. Schulpraktikum, Scheid, Prakt. Unterricht in der Chemie; Ergänzung der Chemikalien; Ergänzung der Glas- und Porzellangeräte. Monatshefte für naturwissenschaftlichen Unterricht.
f) Naturgeschichtliche Sammlungen.(Verwalter: Professor Kunze.) Anschaffungen: Hofmann, Raupen und Grossschmetterlinge Europas; Geschenk: Hammann IVa: Abbildungen von Rosenkreuzungen.
VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.
Aus dem Kerstingschen Vermächtnis erhielt der Obersekundaner Wilhelm Bangert 100 M. Die Zinsen der Wittichstiftung wurden zwei Schülern der unteren Klassen verliehen.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
1. Umwandlung der Anstalt.
Im naâchsten Schuljahr werden auch die Untersekundaner nach dem Reformlehrplan unterrichtet werden. Die jetzigen Untersekundaner, die diesmal das Klassenziel nicht erreichen, treten daher in die Sonderklasse UIlc ein, in die auch die aus O IIIc versetzten Schüler auf- rücken. Die UIlc behält den bisherigen Unterrichtsplan bei.
2. Wirtschaftsbesuch und Verbindungswesen.
Nur den Primanern ist es gestattet, ohne Begleitung der Eltern oder deren Stellvertreter Mittwochs und Sonnabends von 8 bis ½ 11 drei bestimmte Gasthäuser zu besuchen; da ihnen überdies die Wahl dieser Gasthäuser(natürlich vorbehaltlich der Genehmigung des Direktors) überlassen bleibt, so hat die Schule alles getan, um berechtigten Ansprüchen gerecht zu werden, und muss Zuwiderhandlungen scharf entgegentreten. Den Schülern der übrigen Klassen ist der Besuch von Wirtschaften überhaupt nicht gestattet, es sei denn, dass sie sich in Begleitung der Eltern oder der nächsten erwachsenen Anverwandten befinden, die als Stellvertreter der Eltern angesehen werden können. Auch dem Geselligkeitsbedürfnis trägt die Schule Rechnung durch die Zulassung und Förderung von Schülervereinen(vergl. Seite 17). Dringend und ernstlich zu warnen ist dagegen vor sogenannten Schülerverbindungen, gegen die die Schule mit den schärfsten Massregeln, die ihr zu Gebote stehen, gegebenenfalls vorgehen muss; nach den gesetz- lichen Bestimmungen ist in solchen Fällen mindestens die Androhung der Verweisung zu ver- hangen, wenn nicht mit Rücksicht auf die besonderen Umstände auf Ausweisung selbst erkannt werden muss.
3. Konfirmation der Schüler.
Für die Konfirmation der Schüler empfehlen sich die Klassen Unter- und Obertertia, in denen auch die meisten Schüler im konfirmationsberechtigten Alter stehen; nur in diesen Klassen wird bei dem Stundenplan besondere Rücksicht auf die Konfirmanden genommen.


