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II. Verfügungen und Verordnungen von allgemeinerem Interesse.
1) 28. 2. 10. Königl. Provinzial-Schulkollegium teilt mit, dass den Primanern höherer Lehranstalten, wenn sie nach einjährigem Besuch der Prima als Fahnenjunker in die Armee eintreten, nach Massgabe ihrer Schulzeugnisse die Fähnrichprüfung erlassen werden darf und solche Prüflinge, die in der schriftlichen Fähnrichprüfung Gutes geleistet haben, von der mündlichen Prüfung befreit werden können. Die Be- freiung von der Fähnrichprüfung kann indessen nur dann eintreten, wenn die Schulzeugnisse über den einjährigen Besuch der Prima genügen.
2) 11. 5. 10. Königl. Provinzial-Schulkollegium teilt die Anordnung des Herrn Ministers mit, dass die Ver- mittelung einer Kollektiv-Unfallversicherung für die Schüler einer höheren Lehranstalt nicht zu den Auf- gaben der Schule gehört und dass, wenn die Eltern den Wunsch haben, die Schüler zu versichern, es ihnen überlassen bleiben muss, ihrerseits das Erforderliche in die Wege zu leiten.
3) 5. 7. 10. Königliches Provinzial-Schulkollegium übersendet eine Verfügung des Herrn Ministers, nach der die wahlfreien naturwissenschaftlichen Schülerübungen fortgesetzt und solche Uebungen dort, wo die räumlichen Verhältnisse es irgendwie ermöglichen, auch in den Unterricht selbst planmässig eingeordnet werden sollen.
4) 7. 7. 10. Königl. Provinzial-Schulkollegium übersendet die Anordnung des Herrn Ministers, nach der alle Klassen an denlturnfreien Tagen regelmässig bestimmte Freiübungen ausführen sollen.
5) 28. 90. 10. Königl. Provinzial-Schulkollegium teilt mit, dass für den Eintritt in die Laufbahn als Secoffizier nicht mehr das Prädikat„gut“ für Englisch, dafür aber das Bestehen einer an der Marineschule abzu— legenden besonderen„Eintrittsprüfung in Englisch“ gefordert wird.
6) 17. 10. 10. Königl. Provinzial-Schulkollegium übersendet eine Verfügung des Herrn Ministers, wonach in der Reifeprüfung der fremdsprachliche Aufsatz durch eine freie Arbeit(Bearbeitung einer einfachen Aufgabe aus dem Anschauungskreise und der Erfahrung der Prüflinge oder Nacherzählung eines vorge- lesenen deutschen Textes in der fremden Sprache) ersetzt werden kann.
III. Schulgeschichte.
1. Königliches Provinzial-Schulkollegium. Nach kaum halbjähriger Wirk- samkeit wurde Herr Provinzial-Schulrat Dr. Wassner an das Königl. Provinzial-Schulkollegium zu Berlin berufen. An seine Stelle trat mit Beginn des Winterhalbjahres Herr Provinzial- Schulrat Kanzow.
2. Verwaltungs-Kommission. Der Vorsitz ist von Herrn Oberbürgermeister Müller Herrn Bürgermeister Jochmus übertragen worden; sonst ist keine Aenderung eingetreten.
3. Lehrkörper der Anstalt. In Anerkennung ihrer Verdienste wurde von Seiner Majestät dem König den im vorigen Jahresbericht erwähnten Lehrern der Anstalt Herrn Professor Dr. Danker und Herrn Zeichenlehrer Karbiner bei ihrem Eintritt in den Ruhestand der Rote Adlerorden IV. Klasse, bezw. der Kronenorden IV. Klasse verliehen.
Am Schluss des vorhergehenden Schuljahres schieden aus dem Lehrkörper der Anstalt aus die Kandidaten des höheren Schulamtes Kolb, Schneider, Gaul, Kaiser sowie der Zeichen- lehrer Jakob. Herr Brenken blieb zur Ablegung seines Probejahres dem Realgymnasium weiter überwiesen und wurde mit der Verwaltung einer wissenschaftlichen Hilfslehrerstelle beauftragt.


