— 30—
Schüler, ist natürlich und nicht zu vermeiden; um so mehr aber halten wir uns für berechtigt und verpflichtet, die Eltern eindringlich zu warnen, besonders da Verfehlungen von Schülern nach dieser Richtung hin im ablaufenden Schuljahr vorgekommen sind. Für die Pflege der Geselligkeit findet sich in den an der Schule bestehenden Schülervereinen hinreichend Gelegenheit.
4. Konfirmation der Schüler.
Für die Konfirmation der Schüler empfehlen sich die Klassen Unter- und Obertertia, in denen auch die meisten Schüler im konfirmationsberechtigten Alter stehen: für diese Klassen wird bei dem Stundenplan besondere Rücksicht auf die Konfirmanden genommen. je höher die Klasse ist, zu der ein Konfirmand gehört, um so empfindlicher wird der Verlust wichtiger Unterrichtsstunden sein. Auch aus anderen Gründen empfiehlt es sich, die Konfirmation nicht über die gesetzlich zulässige Zeit hinauszuschieben.
5. Anderung der Schulgeldbestimmungen.
Die Schulgeldzahlung hört von jetzt an mit dem Abgangsmonat nur auf bei Schülern, die verstorben sind oder in eine andere städtische Schule(mit Ausnahme der höheren Knaben- schulen) eintreten; in allen anderen Fällen aber mit dem Ende des Schulvierteljahrs, in dem die Abmeldung erfolgt.— Wenn ein Schüler mit dem Ende eines Schulvierteljahres abgehen soll, so muss er von dem Vater oder dessen Stellvertreter bei dem Direktor mündlich oder schriftlich spätestens in der auf den Tag des Schulschlusses folgenden Woche abgemeldet werden. Ist die Abmeldung innerhalb dieser Frist nicht erfolgt, so tritt die Verpflichtung zur Zahlung des Schulgeldes für ein weiteres Vierteljahr ein. Unter den Schulvierteljahren sind folgende Zeitabschnitte zu verstehen: 1) Von Ostern bis zum Beginn der grossen Ferien; 2) von da bis zu den Michaelisferien; 3) von da bis zu den Weihnachtsferien; 4) von da bis zu den Osterterien.
Zur Teilnahme an der Schlussfeier, die Sonnabend, den 23. Mäarz, vormittags 9 Uhr, stattfindet, wird hiermit ergebenst eingeladen.
Das neue Schuljahr beginnt am 9. April, morgens 8 Uhr, mit einer Eröffnungsandacht, an die sich der Unterricht unmittelbar anschliesst. Die Prüfung der für Sexta und Quinta angemeldeten Schüler findet bereits vor den Ferien, und zwar die der ersteren am 22. März, nachmittags 3 Uhr, und die der letzteren am 21. März, ebenfalls nachmittags 3 Uhr, statt. Die Aufnahmeprüfung der für die übrigen Klassen angemeldeten Schüler beginnt dagegen am 8. April, vormittags 8 Uhr.
Der Direktor des Realgymnasiums:
Schulte-Tigges.


