Jahrgang 
1902
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15. Dass. übersendet Ministerial-Erlass vom 10. 10. 01, wonach die Bestimmungen über die Aufnahme von Studierenden in die Kaiser-Wilhelms-Akademie für das militär

ärztliche Bildungswesen, entsprechend der Prüfungsordnung für Arzte Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 28. Mai 1901(Centralblatt für das deutsche Reich, Seite 136/155) gemäss welcher auch Schüler von deutschen Realgymnasien nach

Erlangung des Reifezeugnisses zum Studium als Arzt zugelassen werden, abgeändert worden sind. Hierbei wurden die Aufnahmebedingungen mitgeteilt; 23. 10. 01.

16. Dass. überschickt die mit Ministerial-Erlass vom 26. 10. 01 übersandtenBestimmungen über die Versetzungen der Schüler an den höheren Lehranstalten(Vgl. VII: Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern); 9. 11. 01.

17. Dass. überweist den in das hiesige pädagogische Seminar aufgenommenen Kandidaten des höheren Schulamts Dr. Georg Jürgens behufs seiner praktischen Ausbildung dem Real- gymnasium; 28. 11. 01.

18. Dass. teilt Ministerial-Erlass vom 1. 11. 01 betreffend die unterm 27. 10. erlassene Ordnung

der Reifeprüfung an den neunstufigen höheren Schulen mit, die Ostern 1903 in Wirksamkeit treten soll; 26. 11. 01.

19. Dass. versetzt Herrn Professor Dr. Hornstein auf sein Nachsuchen vom l. April 1902 ab in den Ruhestand und spricht ihm für seine langjährige treue und erfolg- reiche Wirksamkeit im höheren Schuldienst seinen Dank und seine vollste Anerkennung aus; 23. 1. 02.

20. Dass. bestätigt die Bestallungsurkunde für Herrn Dr. Knatz, der für den 1. April zum Oberlehrer am Realgymnasium berufen worden ist; 8. 2. 02.

21. Dass. genehmigt, dass an Stelle des Kurzgefassten Lehrbuchs des Lateinischen von Dr. Wittich das Lateinische UÜbungsbuch von Ostermann-Müller sowie die Lateinische Schulgrammatik von Müller allmählich zur Einführung gelange, und zwar mit Ostern d. J. zunächst in 1) VI: Ostermann-Müller, Lateinisches Übungsbuch für VI, Ausgabe A., 2) in III, 2: Ostermann-Müller, Lateinisches Übungsbuch für III, 3) in III, 2 und II, 2; Müllers Lateinische Schulgrammatik, Ausgabe B; 3. 2. 02.

III. Schulgeschichte.

Das Schuljahr begann am 15. April morgens 8 Uhr mit der Aufnahmeprüfung; am nächsten Tage fing der regelmässige Unterricht um 7 Uhr an. So blieb die Einrichtung bis zum 31. August, dann trat der Achtuhranfang ein, der in der Zeit vom 18. November bis zum 17. Februar durch den Schulanfang um 8 ½ Uhr unterbrochen wurde.

An der Jahresversammlung des Provinzialvereins, die am Tage vor Himmel- fahrt in Hersfeld abgehalten wurde, nahmen ausser dem Direktor die Herren: Oberlehrer Heydenreich, Dr. Peters, Dr. Krüger, Dithmar, Kratsch, Grebe, Bauer und Dr. Knatz teil; es fand ein entsprechender Ausfall von Unterrichtsstunden statt.

Die Pfingstferien fielen auf den 28. und 29. Mai; die Sommerferien dauerten vom 8. Juli bis zum 5. August, die Herbstferien vom 30. September bis zum 12. Oktober,