Jahrgang 
1902
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II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

. Das Königliche Provinzialschulkollegium teilt eine Verfügung des Unterrichtsministeriums vom

18. März 1901 mit, wonach die Einführung von Gandtner-Gruhl, Elemente der analytischen Geometrie, genehmigt ist; 28. 3. 01. Yi

. Dass. teilt Ministerial-Erlass vom 30. 3. 01 mit, wonach täglich auf jede Lehrstunde

10 Minuten Pause zu rechnen sind, nach jeder Lehrstunde eine Pause eintreten muss, damit im Zimmer Lufterneuerung stattfinden kann und die Schüler die Möglichkeit haben sich im Freien zu bewegen, und nach zwei Stunden jedesmal eine grössere Pause einzutreten hat; 9. 4. 01.

Dass. bewilligt dem kathol. Religionslehrer Herrn Kaplan Weber einen Urlaub vom 1. Mai bis zu den Sommerferien; 22. 4. 01.

. Dass. bewilligt Urlaub von 4 Wochen für Herrn Professor Dr. Hornstein; 5. 5. 01.

Dass. verweist auf die Bekanntmachung des Staatsministeriums vom 28. 1. 01, wonach die

bisher an das Bestehen der Abschlussprüfung geknüpften Berechtigungen nunmehr durch die einfache Versetzung nach Obersekunda erworben werden; 8. 5. 01.

Dass. verfügt, dass an den für die männliche Jugend bestimmten höheren Schulen in Cassel

bis auf weiteres vom I. Juni bis zum 31. August der Anfang des täglichen Unterrichts, wie bisher, um 7 Uhr stattzufinden habe, dass dagegen in der übrigen Zeit des Sommerhalb- jahres der Beginn des täglichen Unterrichts auf 8 Uhr verlegt werde; 18. 5. 01.

Dass. teilt Ministerial-Erlass vom 3. 4. 01 mit, wonach die neuen Lehrpläne mit Beginn des bevorstehenden Sommerhalbjahres in Kraft treten; 18. 5. 01. 5

Dass. übersendet die neuen Lehrpläne, deren möglichst stufenmäâssige Einführung statt-

finden soll; 6. 6. 01.

Dass. teilt einen Ministerial-Erlass vom 25. 6. 01 betreffs verbotener Schülerverbindungen mit und fordert zu nochmaliger Verwarnung der Schüler der oberen Klassen und dem ausdrücklichen Hinweis an dieselben auf, dass, wenn sie sich wiederum ähnlicher Aus- schreitungen schuldig machen sollten, die Schule mit voller Strenge gegen sie ein- schreiten werde; 8. 7. 01.

Dass. teilt einen Ministerial-Erlass vom 27. 7. 01 mit, wonach Schüler, wenn sie die Aufnahmeprüfung für die Klasse, für die sie sich meldeten, nicht bestehen, auch auf ihre Reife für die nächste Klassesorgfältig zu prüfen sind; 9. 8. 01. Dass. übersendet das von Seiner Majestät dem Kaiser und König mittels Allerhöchsten Erlasses vom 21. September dem Schuldiener Jakob Schütz anlässlich seines Aus- scheidens aus dem Amte verliehene Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens; 28, 0. 01.

Dass. teilt die mit dem Königl. Konsistorium getroffene Vereinbarung mit, wonach der Konfirmandenunterricht am Montag und Donnerstag von 11 ¼ 12 ¾ statt- finden soll; 4. 10. 01.

Dass. bewilligt weiteren Urlaub für den katholischen Religionslehrer Kaplan Weber; 11. 10. 01.

Dass. überweist den in das hiesige pädagogische Seminar aufgenommenen Kandidaten des höheren Schulamts Paul Loewe behufs seiner praktischen Ausbildung dem Real- gymnasium; 23. 10. 01.