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Auch an der so schwer betroffenen Gymnasial-Anstalt haben die Schüler diese Warnung vor dem Gebrauche von Schusswaffen, und zwar zuletzt bei der Eröffnung des laufenden Schul-— jahres, durch den Direktor erhalten. Solche Warnungen müssen freilich wirkungslos bleiben, wenn die Eltern selber ihren unreifen Kindern Schiesswaffen schenken, den Gebrauch dieser gestatten und auch nicht einmal überwachen. Weiter jedoch, als es in dem erwähnten Erlasse geschehen ist, in der Fürsorge für die Gesundheit und das Leben der Schüler zu gehen hat die Schulverwaltung kein Recht, will sie sich nicht den Vorwurf unbefugter Einmischung in die Rechte des Elternhauses zuziehen. Wenn ich daher auch den Versuch einer Einwirkung nach dieser Richtung auf die Kund- gebung meiner innigen Teilnahme an so schmerzlichen Vorkommnissen und auf den Wunsch beschränken muss, dass es gelingen möchte, der Wiederholung solcher in das Familien- und Schul- leben so tief eingreifenden Fälle wirksam vorzubeugen, so lege ich doch Wert darauf, dass dieser Wunsch in weiteren Kreisen und insbesondere den Eltern bekannt werde, die das nächste Recht an ihre Kinder, zu ihrer Behütung aber auch die nächste Pflicht haben. Je tiefer die UÜberzeugung von der Erspriesslichkeit einmütigen Zusammenwirkens von Elternhaus und Schule dringt, um so deutlicher werden die Segnungen eines solchen bei denjenigen hervortreten, an deren Gedeihen Familie und Staat ein gleiches Interesse haben.
4) Bewerbungen um Freistellen.
Das Kuratorium des Realgymnasiums hat als letzten Meldungstermin für das Sommerhalb- jahr den 15. März, für das Winterhalbjahr den 15. September festgesetzt. Die Gesuche sind nicht an den Direktor, sondern an das Kuratorium zu richten. Formulare für die Bewerbungen können bei dem Direktor in Empfang genommen werden. Sextanern und Quintanern sollen Freistellen in der Regel nicht verliehen werden. Neben der Bedürftigkeit der Eltern ist die Würdigkeit des Schülers nach Betragen, Fleiss, Leistungen und Begabung Vorbedingung für die Gewährung.
5) Konfirmation der Schüler.
Es empfiehlt sich, die Schüler konfirmieren zu lassen, sobald es gesetzlich zulässig ist, da die Störungen für den Schüler um so empfindlicher werden, je höher die Klasse ist, in welcher er sich zur Zeit des Konfirmandenunterrichts befindet.
6) Abturnen und Schlussfeier. a) Abturnen am 27. März, vormittags 10 Uhr.
10 Uhr— 10 Uhr 20 Min., Sexta: Aufmarsch, Klettern.. Grebe II. 10 Uhr 20 Min.— 10 Uhr 40 Min., Untertertia b: Aufmarsch, rraiibengen e Erdmann. 10 Uhr 40 Min.— 11 Uhr, Untertertia a: Bock..... Siebert II. 11 Uhr— 11 Uhr 20 Min., Untersekunda b: Flsenstabübungen, Rücl..... jürgens.
11 Uhr 20 Min.— 11 Uhr 40 Min., Obersekunda: Barren........ Dr. Krüger.
b) Schlussfeier am 28. März, vormittags 9 Uhr. Choral: Bis hierher hat mich Gott gebracht. Vorträge: Varia animalium genera, vorgetr. von Richard Greve, VIb. Der kleine Hydriot, von Wilhelm Müller, vorgetr. von Fritz Völler, VIa. Wie Kaiser Karl Schulvisitation hielt, v. Karl Gerok, vorgtr. von Rud. Rosenthal, Vb.


